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CGB-Thesenpapier - TTIP – Gefahr oder Chance?

Die Diskussion um das Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und der EU ist im vollen Gange. Für den CGB und die Mitgliedsgewerkschaften ist es wichtig, zu diesem Projekt Stellung zu beziehen. Obwohl ein Verhandlungsergebnis noch nicht feststeht und sich zudem der Verhandlungsprozess verändert hat, ist eine Bewertung notwendig.

1. Chance durch Freihandel

Die Förderung des Freihandels war immer wichtig für die Exportnation Deutschlands. Nur durch freien Handel sind Wachstumschancen für Wirtschaft und Arbeitsplätze möglich. Der CGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben daher den Freihandelsgedanken immer unterstützt und tun das weiterhin. Insoweit ist das Ziel des TTIP-Abkommens zu begrüßen.

2. Chance durch Beseitigung tarifärer Handelshemmnisse

Eine Chance des TTIP-Abkommens ist die Beseitigung sämtlicher Zölle. Zwischen entwickelten Nationen machen Zölle keinen Sinn. Wie der Abbau der Zölle zwischen den Mitgliedsländern der EG zu Wirtschaftswachstum geführt hat, so wird auch die Beseitigung der Zölle zwischen der EU und den USA für Wirtschaftswachstum sorgen.

3. Chance durch Beseitigung unterschiedlicher technischer Normen

Da die Zölle für Einfuhren in den USA und EU relativ gering sind bzw. nur einzelne Produktgruppen betreffen, steht der Abbau von Handelshemmnissen wie Zulassungsverfahren, Standards und Normen im Vordergrund, um bürokratische Hürden zu vermeiden. Die Beseitigung von Handelshemmnissen in Form von technischen Normen ist aus Sicht des CGB sehr sinnvoll. Dafür reicht aber eine Absichtserklärung im geplanten Abkommen aus. Die Beseitigung sollte dann in Einzelfallentscheidungen erfolgen. Die so gemeinsam entwickelten technischen Normen können dann als Vorbild für den Rest der Welt im Bereich von nicht-tarifären Handelshemmnissen dienen.

4. Gefahr für Dritte Welt/Schwellenländer

Ursache für den Aufbau von regionalen Freihandelszonen ist das Scheitern der Welthandelsorganisation (WTO), den Freihandel auf globaler Ebene zu stärken. In der Folge wurden Freihandelsabkommen bilateral vereinbart, bestehende Wirtschaftsbündnisse vertieft und neue regionale Freihandelsbündnisse ähnlich wie TTIP etabliert. Entwicklungs- und Schwellenländer werden durch TTIP von den Märkten der Industriestaaten noch weiter ausgeschlossen. Diese Entwicklung wird vom CGB kritisiert. Stattdessen sollen die Verhandlungen im Rahmen der WTO wieder aufgenommen werden, um Wohlstand in den ärmsten Regionen der Erde zu schaffen.

5. Gefahr für gesellschaftliche Traditionen durch Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse

Eine Gefahr für gesellschaftliche Traditionen vieler Nationen stellt TTIP insofern dar, als der Schwer-punkt des Abkommens auf der Beseitigung von Handelshemmnissen liegt. Dabei steht der freie Marktzugang im Vordergrund und betrifft Bereiche, die in Deutschland und anderen europäischen Staaten traditionell vom Staat oder staatsnahen Institutionen organisiert werden. Dazu zählen u.a.:

- Die Sicherung der Arbeitnehmerrechte und der Tätigkeit von Gewerkschaften. Beide Bereiche sind allen europäischen Ländern staatlicherseits geschützt. Die USA haben nur zwei der acht großen Abkommen der ILO, der internationalen Arbeitsorganisation, unterzeichnet. Statt der niedrigen Standards des US-amerikanischen Arbeitsrechts fordern wir europäische Standards für alle Arbeitnehmer, auch in den USA!

- Standards unseres Sozialstaats wie das Recht auf soziale Sicherheit, Versicherungspflicht für Arbeitnehmer, etc.. Die deutsche gesetzliche Sozialversicherung könnte unmittelbar betroffen sein. Zum einen durch Zulassung privater Konkurrenz aus den USA, was zu einer Gefährdung der gesetzlichen Unfallversicherung und damit Standards des Arbeitsschutzes führen könnte. Zum anderen ist im bisher verhandelten Kapitel Finanzdienstleistungen vorgesehen, Versicherungen im Sozialbereich aus diesem Kapitel herauszunehmen, wenn diese vom Staat geführt oder beaufsichtigt werden. Es ist fraglich, ob das deutsche Modell der Selbstverwaltung unter diesen Begriff fallen wird. Es muss ein entsprechender Schutz der Sozialversicherungen von der amerikanischen Seite akzeptiert werden. Darüber hinaus gefährdet TTIP auch den Sozialbereich: Gemeinnützig betriebene Einrichtungen, Kindergärten, Pflegeeinrichtungen, etc. könnten durch privatwirtschaftlich arbeitende Konkurrenz gefährdet werden.

- die staatliche Förderung von Kunst und Kultur sowie des Sports. Diese zeichnet Deutschland und andere Mitgliedsstaaten der EU aus. Private Anbieter aus den USA könnten für diesen Bereich auch einen Marktzugang fordern. Unsere reiche Kulturlandschaft mit Theater, Opern, etc. in jeder größeren Stadt gilt es zu erhalten.

- Auch nationale Vorstellungen bezüglich Umweltschutzstandards sind zu respektieren. Der Einsatz von Fracking oder der Einsatz von genetisch veränderten Pflanzen muss weiterhin jeder Nation selbst überlassen bleiben.

6. Gefahr für die Rechtsprechung

Eine Besonderheit des TTIP-Abkommens ist die geplante Einrichtung von Schiedsgerichten. Dieses Investitionsschutzrecht berechtigt ein Unternehmen, das im Ausland investiert, vor internationalen außerstaatlichen Schiedsgerichten gegen die ausländische Regierung zu klagen, wenn es seine Investitionen zum Beispiel durch Änderungen von Gesetzen oder Vorschriften gefährdet sieht. Das kann auch im Arbeits- und Sozialrecht geschehen. Der CGB lehnt diesen Plan ab. Die nationale bzw. europäische Gerichtsbarkeit darf nicht ausgeschaltet werden. Wie Verfahren zur Streitschlichtung organisiert werden, kann offen bleiben. Verfahren dürfen ausschließlich zwischen Staaten stattfinden, ausländische Unternehmen dürfen nicht die Möglichkeit bekommen, gegen europäische Staaten zu klagen. Darüber hinaus ist dafür Sorge zu tragen, dass sich auch kleine und mittlere Unternehmen Rechtsschutz noch leisten können. Zudem: Schiedsgerichte sind kein Muss, wie das am 02.12.2015 abgeschlossene Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam beweist.

7. Gefahr für die Demokratie

Scharf kritisiert wurde das Vorgehen der Verhandlungspartner beim Verhandlungsprozess. Die ersten Verhandlungsrunden und ihre Ergebnisse blieben geheim. Aufgrund der massiven Kritik hat die europäische Seite reagiert. Die EU-Kommission hat die Verhandlungsergebnisse, Protokolle, etc. in regelmäßigen Abständen veröffentlicht und wird das weiterhin tun. Die Bundesregierung hat ihr Verhandlungsmandat veröffentlicht. Auf amerikanischer Seite wurde von den Vertretern darauf hingewiesen, dass völkerrechtliche Verträge immer geheim verhandelt werden. Eine Einsichtnahme wurde nur ausgewählten europäischen Parlamentariern unter Anwesenheit eines amerikanischen Sicherheitsoffiziers gewährt. Eine Abstimmung über das Abkommen soll unter großem Zeitdruck nur im Europäischen Parlament erfolgen, die nationalen Parlamente nicht beteiligt werden. Der CGB lehnt diese Vorgehensweise ab.

Für den CGB ist das Vorgehen der USA demokratiewidrig. Transparenz ist entscheidend für Akzeptanz. Die europäischen Demokratien mit ihren Traditionen sind zu respektieren. Die Volksvertreter können ihre Verantwortung für die Bevölkerung nicht abgeben. Der Deutsche Bundestag muss über das Abkommen entscheiden können. Daher ist auch eine Festlegung der nationalen Parlamente, sprich Einschränkung, bei zukünftigen Gesetzen und Regelungen durch TTIP-Regelungen abzulehnen. Dazu kommt: Es ist nicht möglich und sinnvoll, alle angestrebten Veränderungen in einem einzigen großen Vertragswerk zu regeln.

Fazit: Freihandel ist nicht alles – Wettbewerb dient der Gesellschaft

Der CGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben immer für den Freihandel plädiert. TTIP geht allerdings über den klassischen Freihandel hinaus. Damit kommen auch Vorstellungen der unterschiedlichen gesellschaftlichen Systeme in das Abkommen, die jeweils durchgesetzt werden sollen. Viele für Arbeitnehmer wichtige Elemente des deutschen Arbeits- und Sozialrechts sind in Gefahr. Die versprochenen Vorteile wie Arbeitsplatz- und Wirtschaftswachstum stehen nicht im Verhältnis dazu. Zudem scheinten nur große Unternehmen die Vorteile nutzen zu können, während kleine und mittlere Unternehmen verstärktem Konkurrenzdruck ausgesetzt sind. Nationale Traditionen dürfen nicht dem Wettbewerb geopfert werden.


Trotz großer Vorteile aus dem Freihandel ist das Abkommen beim aktuellen Stand abzulehnen.

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Gedruckt am 25.04.2024 18:58.