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Stellungnahmen

CGB fordert: Arbeitsgerichtsverfahren beschleunigen!

Der CGB fordert kurzfristige Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungen in Kündigungsschutzklagen beim Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven. Wenn laut Statistischem Landesamt in strittigen Kündigungsschutzklagen 2015 durchschnittlich erst nach 9,8 Monaten ein Urteil gesprochen wurde, so ist dies nach Auffassung der christlichen Gewerkschaften eindeutig zu lang und auf Dauer nicht akzeptabel.

Der CGB verweist darauf, dass eine Kündigungsschutzklage für das Beschäftigungsverhältnis keine aufschiebende Wirkung hat, so dass die gekündigten Arbeitnehmer trotz Kündigungsschutzklage in der Regel gezwungen sind, sich arbeitslos zu melden. Arbeitslosengeld wird von Arbeitsagentur oder JobCenter jedoch nur gezahlt, wenn sie sich auch tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und dies auch durch Bewerbungsaktivitäten nachweisen. Der Arbeitslose kann also nicht in Ruhe abwarten, bis über seine Kündigungsschutzklage entschieden wurde – auch wenn vielleicht gute Chancen auf Weiterbeschäftigung bestehen. Je länger sich das Klageverfahren hinzieht, desto mehr läuft der klagende Arbeitnehmer damit Gefahr, dass die Entscheidung des Gerichts für ihn zu spät kommt, weil er bereits aus finanziellen Gründen oder auf Druck von Arbeitsagentur bzw. JobCenter genötigt war, eine neue Beschäftigung anzunehmen.

Die Rechtschutzbeauftragten der christlichen Gewerkschaften müssen immer wieder erleben, dass einzelne Arbeitgeber dieses Dilemma ausnutzen und Verfahren bewusst verzögern, weil sie darauf setzen, dass ihr Kontrahent nicht über die Mittel zum Durchhalten bis zur Entscheidung verfügt Eine solche Rechnung darf nicht aufgehen. Insbesondere im Interesse des Rechtschutzes der Arbeitnehmer ist es deshalb geboten, die Verfahrensdauer strittiger Kündigungsschutzklagen deutlich zu verkürzen.

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Gedruckt am 18.04.2024 7:06.