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MdB und CGB Bundesvorsitzender Matthäus Strebl: „Befristete Arbeitsverträge bleiben weiterhin die Ausnahme“

Der Bundestagsabgeordnete Matthäus Strebl sprach sich im Deutschen Bundestag gegen die Aufhebung von befristeten Verträgen aus. Der Anteil der befristeten Verträge in Deutschland liegt bei nur 7,4% und ist insbesondere bei Schwangerschaft- oder Pflegezeitvertretungen sinnvoll.

Matthäus Strebl, der Mitglied im Ausschuss für Arbeit & Soziales ist, sprach sich gegen den Antrag „das unbefristete Arbeitsverhältnis zur Regel zu machen“ der Fraktion DIE LINKE aus. Nach aktuellen Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) sind bereits über 92% aller Arbeitsverträge in Deutschland unbefristete Arbeitsverträge. Strebl hob hervor, dass befristete Beschäftigungen für viele Unternehmen unverzichtbar seien, um Ausfälle, insbesondere durch Elternzeit, Schwangerschaft, Pflegezeit oder Erkrankungen, zu kompensieren. Auch dürfe man nicht vergessen, dass befristete Arbeitsverträge dazu dienen können, Berufserfahrung zu sammeln oder Arbeitslosigkeit zu beenden. 2014 lag die Übernahmequote von befristeten Beschäftigten bei 37,5 %. Strebl erklärte, dass er hoffe, die Quote würde noch steigen. Unternehmen, die jahrelange Kettenbefristungen ihren Beschäftigten anboten, würden Rechtmissbrauch betreiben. Strebl stellte klar, dass dieses missbräuchliche Verhalten nicht den Grundsätzen und Positionen der CDU/CSU- Fraktion entsprechen würde. Die Rechtsprechung hätte aber ohnehin dieser Praxis Grenzen gesetzt.

Die Fraktion DIE LINKE hatte insbesondere ihren Antrag damit begründet, dass es „für die Qualität von Arbeit es entscheidend sei, ob ein Arbeitsvertrag befristet ist oder nicht“. Diese Auffassung wies Matthäus Strebl, der Mitglied der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist, in seiner Rede entschieden zurück. Damit würden allen befristet eingestellten Beschäftigten unterstellt werden, dass sie schlechterer Arbeit leisten als unbefristete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

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Gedruckt am 18.04.2024 18:47.