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Koalitionsrunde uneinig – DHV bedauert Vertagung zur Arbeitsstättenverordnung

Die DHV bedauert den Ausgang der Koalitionsrunde vom 26. April 2015. Am Sonntagabend hatten die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD die Streitfragen  zur Arbeitsstättenverordnung und zum Mindestlohn vertagt, obwohl diese wichtigen Themen auf der Tagesordnung gestanden hatten.

Nach Ansicht der DHV ist eine Einigung zu der von Bundesarbeitsministerin Nahles vorgelegten Neufassung der Arbeitsstättenverordnung dringend erforderlich. Die Verordnung muss klar gefasst sein, damit Betriebe die Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten reibungslos und rechtssicher umsetzen können. Die Bundesregierung ist hier gefordert eine unmissverständliche Richtung vorzugeben und den Streit mit den Arbeitgeberverbänden im Sinne der Arbeitnehmer beizulegen.

Das gleiche gilt für die Regelungen zum Mindestlohn. Die Berufsgewerkschaft DHV steht uneingeschränkt hinter dem gesetzlichen Mindestlohn. Gesetzliche Klarstellungen in Bezug auf die Anrechenbarkeit von Entgeltbestandteilen auf den Mindestlohn sind aber zwingend erforderlich. Die hieraus resultierende Rechtsunsicherheit für die Betriebe fällt letztendlich unmittelbar auf die Arbeitnehmer zurück. Daher müssen hier von der Politik zügig tragbare Lösungen erarbeitet werden.

Ebenso muss eine effektive Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns erfolgen, um ein Unterlaufen von vorneherein zu verhindern.

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Gedruckt am 18.04.2024 20:11.