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„keine Eingriffe in das bewährte Streikrecht" Stellungnahme des stellv. CGB Bundesvorsitzenden Henning Röders

Ich möchte in einigen Punkten verdeutlichen, warum das in Deutschland über Jahrzehnte bewährte Streikrecht nicht verändert werden darf und dem CSU Vorschlag „Für ein modernes Streikrecht, Koalitionsfreiheit achten - Daseinsvorsorge sicherstellen“ zur Änderung des Streikrechts nicht zuzustimmen ist.

Es ist bereits nicht möglich die Grenze zwischen kritischen und nicht kritischen Infrastrukturen zu ziehen? Ebenso wenig ist sicher zu definieren, was eigentlich unter Daseinsvorsorge fällt und was nicht.

So ist das Internet heutzutage eine durchaus kritische Infrastruktur. Wenn Deutschland ein paar Tage ohne Internet ist, dann ist in Deutschland die Hölle los. Also dürften Internetprovider nicht ohne weiteres bestreikt werden. Gleiches gilt für den Hamburger Hafen. Wenn der Hamburger Hafen eine Woche bestreikt wird, hat Deutschland ein echtes Versorgungsproblem. Also dürften Hafenarbeiter nicht ohne weiteres streiken. Die CGB Gewerkschaft GÖD organisierte die Hamburger Schleusenwärter. Hätten die auch nur zwei Tage gestreikt, hätte Hamburg ein Absaufen gedroht. Also hätte die GÖD sich vor einem Streik im öffentlichen Dienst einer Zwangsschlichtung unterziehen müssen, denn sie hätte im Streikfall einen für die Infrastruktur von Hamburg immens wichtigen Bereich bestreiken können.

Im Übrigen besteht der öffentliche Dienst nicht allein aus Rathäusern, Landratsämtern und harmlosen Behörden wie z.B. Kfz-Zulassungsstellen. Unter den öffentlichen Dienst fallen die Polizisten, öffentlichen Krankenhäuser, kommunale Rettungsdienste, städtische Schleusen etc. Das sind alles für die Daseinsvorsorge und für die Erhaltung der öffentlichen Infrastruktur kritischen Bereiche. Also darf es eigentlich im öffentlichen Dienst keine Streiks geben, sondern Zwangsschlichtungen. Denn ein bisschen Beschränkung des Streiks gibt es nicht. In einer Tarifauseinandersetzung im Bereich des TVÖD muss es im Interesse einer Gewerkschaft sein, die Nadelstiche dort zu setzen, wo es weh tut.

Gleiches gilt für die Müllabfuhren. Es muss nur ein paar Tage der Müll liegen bleiben, dann haben die Städte ein erhebliches Problem. Also könnte man argumentieren, dass eine kritische Infrastruktur getroffen wird und eine Zwangsschlichtung durchgeführt werden muss. Was ist mit den Rettungsdiensten der Privatanbieter bzw. der Wohlfahrtsverbände? Wenn diese bestreikt werden, ist die Versorgung von Notfallpatienten gefährdet. Also müsste auch hier das Streikrecht eingeschränkt werden. Wenn die IT eines Sozialversicherungsträgers bestreikt wird, ist etwa die pünktliche Auszahlung von Millionen von Renten gefährdet oder die Abwicklung der Krankenkassenleistungen kann nicht durchgeführt werden. In letzter Konsequenz müsste auch in diesem Bereich das Streikrecht eingeschränkt werden.

Ich habe bewusst einige Beispiele außerhalb der Bereiche Bahn und Energieversorger, die klassischerweise als kritische Infrastruktur- und Daseinsvorsorgebereiche angesehen werden, genannt. Der CSU-Vorstoß könnte auch Bereiche betreffen, die wir gar nicht als kritisch einstufen, die es aber dennoch sind.

Hinzu kommt, dass eine Schlichtung ist nicht zum Nulltarif zu haben, sondern die Sozialpartner erhebliche Finanzmittel kostet. Es ist nicht das Interesse von Gewerkschaften Mitgliedsbeiträge, die den Mitgliedern zu Gute kommen sollen, für unnötige Schlichtungen zu verwenden. Es dürfte auch kaum im Interesse der öffentlichen Hand liegen, Steuergelder, die dringend für andere Projekte benötigt werden, in Schlichtungen zu investieren.
Die Frage hat auch eine gewerkschaftspolitische Dimension. Was ist von einem Streik zu halten, der der Arbeitgeberseite vier Tage im Voraus detailliert bekannt gemacht werden muss? Nichts, denn dann hat der Arbeitgeber ja genügend Zeit, anderweitig Ersatz zu organisieren. Ein Streik ginge insoweit ins Leere und würde die Arbeitskämpfe daher eher verlängern als verkürzen.

Wir sollten auch kritisch hinterfragen, ob Deutschlands Daseinsvorsorge oder Infrastruktur in den letzten Jahren durch Streiks ernsthaft gefährdet wurde. Die Antwort lautet Nein. Noch nicht einmal die Bahnstreiks haben die Infrastruktur gefährdet. Unangenehm und ärgerlich waren die Streiks für die Betroffenen sich, aber eine Gefährdung sieht sicher anders aus. Wir als Christlicher Gewerkschaftsbund stehen für ein unverändertes Streikrecht, dass den Sozialpartnern die Verantwortung überlässt.

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Gedruckt am 18.04.2024 21:40.