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Der CGB kommentiert: wöchentliche Höchstarbeitszeit: Chance für mehr Flexibilität, aber Schutz der Arbeitnehmerrechte muss gewährleistet sein

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) verfolgt die aktuellen Überlegungen der neuen Bundesregierung mit  Bundeskanzler Friedrich Merz zur Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit mit großem Interesse. Diese Abkehr von der bisherigen täglichen Begrenzung der Arbeitszeit birgt aus Sicht des CGB sowohl Chancen als auch potenzielle Risiken für die Beschäftigten in Deutschland. "Wir nehmen die Debatte um die wöchentliche Höchstarbeitszeit als ein Signal für mehr Flexibilität in der Arbeitswelt wahr", erklärt der Generalsekretär des CGB Christian Hertzog. “In einer zunehmend dynamischen Wirtschaft kann eine solche Regelung Unternehmen und Beschäftigten gleichermaßen die Möglichkeit geben, Arbeitsspitzen besser abzufedern und die Arbeitszeit individueller an die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen. Die vom Handelsverband als 'Win-Win-Situation' beschriebene Perspektive können wir unter bestimmten Voraussetzungen nachvollziehen.", ergänzt der Bundesvorsitzende Henning Röders.

Der CGB sieht Vorteile in einer möglichen Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere in Bereichen mit schwankendem Arbeitsaufkommen. Auch für Beschäftigte, die beispielsweise durch längere Blockarbeitszeiten mehr zusammenhängende Freizeit gewinnen können, ergeben sich neue Perspektiven.

"Allerdings darf diese Flexibilität den Arbeitnehmerschutz nicht aushebeln", mahnt  der CGB Generalsekretär. "Die bisherige tägliche Höchstarbeitszeit soll Überlastung verhindern und Gesundheitsrisiken vorbeugen." Ein Wochenmodell muss daher durch flankierende Maßnahmen abgesichert werden, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten garantieren.", so der Generalsekretär weiter.

Der CGB sieht daher bei der Ausgestaltung drei wesentliche Schwerpunkte als zwingend erforderlich an:

  1. Verbindliche Ruhezeiten: Es muss sichergestellt sein, dass auch bei variableren Arbeitszeiten ausreichende und verbindliche tägliche Ruhephasen gewährleistet sind, um Regeneration und Erholung zu ermöglichen.

  2. Freiwilligkeit und Mitbestimmung: Eine Ausweitung der täglichen Arbeitszeit muss auf Freiwilligkeit basieren und darf nicht einseitig von Arbeitgebern diktiert werden. Die Rechte der Betriebsräte und Personalräte zur Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung müssen gestärkt werden.

  3. Schutz vor Dauerüberlastung: Es müssen Mechanismen etabliert werden, die eine dauerhafte Überlastung einzelner Arbeitnehmer verhindern. Dies könnte durch eine Obergrenze für die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum oder durch zusätzliche Erholungstage erfolgen.

"Wir sind offen für eine moderne und flexiblere Arbeitszeitgestaltung, die den Realitäten des 21. Jahrhunderts Rechnung trägt", erklärt Henning Röders abschließend. "Aber die zentrale Aufgabe der Politik und der Sozialpartner muss es sein, Innovationen so zu gestalten, dass sie die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft fördern, ohne die Gesundheit und die sozialen Rechte der Arbeitnehmer zu gefährden.”

 

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Gedruckt am 06.10.2025 8:42.