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PENDLER STÄRKER STEUERLICH ENTLASTEN CGB FORDERT DEUTLICHE ANHEBUNG DER ENTFERNUNGSPAUSCHALE

Angesichts der im Jahre 2023 weiter gestiegenen Pendlerzahlen in Deutschland fordert der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands eine Anhebung der Entfernungspauschale für Berufspendler auf 50 Cent je Kilometer. Bislang beträgt die umgangssprachlich Pendlerpauschale genannte steuerliche Entlastung lediglich 30 Cent je Kilometer und 38 Cent ab dem 21.Kilometer, wobei die 38 Cent-Regelung auch noch bis 2026 befristet ist. Diese Sätze decken nicht die tatsächlichen Kosten ab, die den Arbeitnehmern für den Hin- und Rückweg zu ihrer Arbeitsstätte entstehen, zumal steuerlich jeweils nur die einfache Wegstrecke geltend gemacht werden kann.

Der CGB verweist darauf, dass von den rund 35 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland mit 22,5 Millionen mehr als 60 Prozent ihren Arbeitsplatz außerhalb ihres Wohnortes haben. 7,13 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen täglich mehr als 30 Kilometer fahren, um zu ihrer Arbeitsstätte zu gelangen, rund 4 Millionen sogar mehr als 50 Kilometer und rund 2,3 Millionen mehr als 100 Kilometer. Besonders hoch
sind die Pendlerzahlen in Großstädten wie Berlin, Hamburg oder München.

Für Menschen, die zu ihrer Arbeit pendeln, darf der tägliche Weg von der Wohnung zur Arbeit nicht zu einem finanziellen Luxus werden. Sie müssen sich den Arbeitsweg auch leisten können. Wenn dies nicht mehr gewährleistet ist, lohnt sich die tägliche Arbeit nicht mehr, und die Grundlage für eine auskömmliche finanzielle Existenz entfällt.

Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels wird von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine erhöhte Mobilität erwartet. Dem muss nach Auffassung der christlichen Gewerkschaften auch der Gesetzgeber Rechnung tragen und die Entfernungskostenpauschale so anheben, dass die tatsächlichen Pendelkosten der Beschäftigten als Werbungskosten steuerlich Berücksichtigung finden.

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Gedruckt am 04.12.2024 23:12.