CGB > Aktuell > Stellungnahmen > Leser

Stellungnahmen

Nachtrag zur Stellungnahme der GTL zum Antrag der CDU/CSU Bundestagsfraktion, BT- Drucksache 2023/43 Fahrpersonalmangel in der Verkehrswirtschaft bekämpfen

1) Begleitendes Fahren für 17-Jährige lehnen wir aus Gründen der Verkehrssicherheit ab. Zustimmen können wir dem Vorhaben nur dann, wenn das begleitende Fahren nur und ausschließlich Absolventen ermöglicht wird, die sich in einer dreijährigen Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer befinden. Die sogenannten „EU – Berufskraftfahrer“ mit der beschleunigten Ausbildung sind für uns keinerlei Ersatz für eine dreijährige Berufsausbildung.

2) Es sind von der Regierung zwar respektable Bedingungen für die Transportunternehmen geschaffen worden, denen sich die Unternehmen verantwortungsvoll stellen und entsprechende Ausbildungsangebote in die Realität umsetzten. Jedoch gibt es für die Ausbilder und die Unternehmen in der Praxis erhebliche Probleme, die dringend einer Lösung bedürfen.

Der vom Staat bevollmächtigte TÜV ist allein damit beauftragt, die Führerscheinprüfungen abzunehmen und hat damit ein Monopol inne. Durch Personalmangel beim TÜV können jedoch die angemeldeten und notwendigen Prüfungen nicht stattfinden oder müssen verschoben werden.

Wir erwarten, dass dieses Monopol aufgelöst wird und die DeKra, die ebenfalls qualifiziert ist, auch in die Lage versetzt wird, diese Prüfungen abzunehmen. Das kann nur zum Wohl der Absolventen und der Unternehmen sein. Ein Monopol des TÜV verhindert die Ausbildung junger Kraftfahrer, senkt die Motivation, und steigert die Kosten für die ausbildenden Unternehmen durch zusätzliche Fahrstunden.

Zudem sind auch die nicht unerheblichen Kosten des Führerscheins ein Problem, welches eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer für die Speditionen und Unternehmer unmöglich erscheinen lässt. Es gibt zurzeit die Möglichkeit, über das De-minimis Programm die Unternehmen mit einer Summe von 10 000 € an Fördermitteln zu unterstützen. Dieses Angebot sollte unbedingt weiter Bestand haben.

3) Der notwendige Antrag für den Führerschein der Klassen C/CE und D/DE bedarf einer dringenden Überarbeitung. Es sollte verpflichtend werden, dass bei dem Antrag vermerkt wird, ob dieser Antrag einen privaten oder beruflichen Grund hat. Sollte der Antrag einen beruflichen Grund haben, sollte dieser bevorzugt bearbeitet werden. Das hat zur Folge, dass eine schnellere Abwicklung des Prüfauftrages gewährleistet ist.

Da Auszubildende unter 21 Jahren eine MPU für die Führerscheinklassen C/CE ablegen müssen, wäre es zudem dringend angebracht, dieses vorgeschriebene Verfahren zu vereinfachen. Derzeit läuft das Verfahren erst nach Antragstellung an. Das heißt, der Auszubildende stellt einen Antrag, auf den Erwerb der Klassen C/CE. Das zuständige Straßenverkehrsamt prüft den Antrag und schreibt den Azubi an, bei welcher Begutachtungsstelle er sich mit der ihm zugesandten Aufforderung vorzustellen hat.

Der Azubi muss nun dem Straßenverkehrsamt zurückmelden, dass er informiert ist, und das Straßenverkehrsamt sendet schlussendlich die Akten an die Begutachtungsstelle, die wiederum schreiben den Azubi an, unter welchem Datum er sich vorzustellen hat.

Wir schlagen vor: Der Ausbildungsbetrieb darf sich um einen Termin bei einer anerkannten Prüfstelle bemühen und kann die bestandene MPU danach beim Straßenverkehrsamt vorlegen. Das erspart erheblich völlig unnötige Bürokratie.

4) Parkplätze: Grundsätzlich sollte aus unserer Sicht kein Industriegebiet einer Gemeinde mehr ohne besondere Parkplätze für LKW genehmigt werden.

BAB Parkplätze: Generell sollten LKW – Parkplätze erheblich besser ausgebaut und gestaltet werden. So muss es gesonderte Flächen für Kühltransporte mit der Möglichkeit einer Stromversorgung für ihre Kühlaggregate geben.
Zudem fehlen kostenlose Möglichkeiten der täglichen Hygiene für Fahrer. Hier muss dringend gehandelt werden.
Des Weiteren fehlt ein Zugang zu den gewünschten Lebensmittelgeschäften, sprich Discountern. Die Fahrer können sich die Angebote an täglich benötigten Lebensmitteln in den Rastanlagen finanziell nicht leisten und sind immer auf Eigenversorgung angewiesen. Zudem wäre erleichterter Zugang zu Ärzten mehr als wünschenswert.

5) Wir erwarten für das Fahrpersonal eine grundsätzliche Entscheidung zu einem gesetzlichen Mindestlohn, der zwischen 17 – 18 € für die östlichen, wie für die westlichen Bundesländer angesiedelt werden muss.

Bei Gehältern die zwischen 2.500 – 2.900 € brutto liegen, muss man sich nicht wundern, wenn nicht mehr ausreichend Personal zu finden ist. Wer Glück hat, erhält noch zusätzlich Spesen, das ist aber nicht immer gegeben, denn einige Unternehmen rechnen diese in das Gehalt mit ein.

Wir fordern daher die Verdoppelung der jetzt gültigen Spesensätze. Diese sollen aber nur Arbeitnehmer und Arbeitgeber geltend machen können, die einen Tariflohn (oder den Mindestlohn von 17 €) zur Grundlage ihrer Entlohnung belegen können.

Zurück

CGB > Aktuell > Stellungnahmen > Leser

Gedruckt am 19.04.2024 7:02.