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DHV kommentiert: Schnelle und spürbare Entlastungen?

Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Energiepreise umfassende und unbürokratische Entlastungen auf den Weg gebracht. Dazu zählen steuerliche Entlastungen sowie weitere unterstützende Maßnahmen. Auch betroffene Unternehmen erhalten Hilfe bei der Bewältigung der Herausforderungen.

Im ersten Quartal 2022 hatte die Bundesregierung mit dem ersten Entlastungspaket bereits eine Reihe umfangreicher Maßnahmen zur Entlastung beschlossen. Dazu zählt das Steuerentlastungsgesetz 2022, das am 16. März 2022 vom Kabinett auf den Weg gebracht wurde. Danach gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022:

  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um 200 Euro auf 1.200 Euro.
  • Der Grundfreibetrag steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro.
  • Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie steigen auf 38 Cent.

Der Koalitionsausschuss einigte sich bei seinem Treffen vom 23. März 2022 im Grundsatz auf ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 27. April 2022 werden diese Maßnahmen nun umgesetzt. Das Paket beinhaltet umfassende Maßnahmen zur schnellen und unbürokratischen Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Familien.

Im Einzelnen geht es insbesondere um folgende Maßnahmen:

  • Energiesteuer auf Kraftstoffe soll für drei Monate gesenkt werden. Für Benzin reduziert sich der Energiesteuersatz um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter.
  • Einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen.
  • Kinderbonus 2022 als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind.
  • Einmalzahlung für Empfangende von Sozialleistungen von 200 Euro.
  • Vergünstigte Tickets für den ÖPNV.

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Gedruckt am 25.04.2024 21:02.