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CGB Bremen fordert landesrechtliche Corona - Testpflicht für bremische Betriebe

Der CGB-Landesverband Bremen hat in gleichlautenden Schreiben an den Praesidenten des Senats, Dr. Andreas Bovenschulte, und die Senatorin fuer Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Claudia Bernhard, die Verankerung einer Corona-Testangebots-Pflicht fuer Betriebe in der bremischen Corona-Verordnung gefordert. 

CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph: Nach dem sich Bund und Laender bislang nicht auf eine bundesweite Testangebots-Pflicht verstaendigen konnten und auch der Bundeswirtschaftsminister nach seinen Beratungen mit Wirtschaftsverbaenden am 8. April weiterhin ein freiwilliges Testangebot der Betriebe fuer ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fuer ausreichend erachtet, sind jetzt die Laender gefordert. Angesichts von Inzidenzwerten von 127 In der Stadtgemeinde Bremen und von 150,5 in der Stadtgemeinde Bremen am Sonntag reicht es nicht laenger aus, wenn der Senat weiter abwartet und auf eine bundesweite Regelung hofft. Bundesarbeitsminister Heil hat zwar für Dienstag einen Vorstoss für eine bundeseinheitliche Regelung angekuendigt, fuer die er aber voraussichtlich nicht auf die Unterstuetzung der Unionsparteien hoffen kann. Der CGB erwartet deshalb, dass der Senat seiner Verpflichtung gegenueber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gerecht wird und eine landesrechtliche Corona-Testangebots-Pflicht beschliesst, wie sie in Berlin, Brandenburg und Sachsen bereits besteht.

Angesichts der engen wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Bremen und Niedersachsen erwartet der CGB auch von Niedersachsen den Erlass einer landesrechtlichen Corona-Testangebots-Pflicht. 

Der CGB plaediert dafuer, die Betriebe zu verpflichten ihren Praesenzmitarbeitenden mindestens einen Coronatest pro Woche kostenfrei zu ermoeglichen. 

Der CGB haelt es für unverantwortlich, angesichts der mittlerweile dritten Corona-Welle in Deutschland das Infektionsrisiko in den Betrieben weiterhin zu marginalisieren und zu ignorieren. Die Corona-Ausbrueche in Schlachthoefen und auf Werften sollten auch den politisch Verantwortlichen das hohe Infektionsrisiko am Arbeitsplatz augenfaellig deutlich gemacht haben. 

Der CGB verweist darauf, dass ein besonders hohes Infektionsrisiko in geschlossenen Raeumen besteht, wie juengst Forscher der TU Berlin mit Berechnungen zum Ansteckungsrisiko fuer verschiedene Innenraum-Szenarien belegt haben. Auch eine im Februar vorgestellte Langzeitstudie kommt zu ähnlichen Ergebnissen. 

Rudolph: Wie sollen die Buerger Verstaendnis für Ver- und Gebote zur Coronabekaempfung aufbringen, wenn sich die Politik gegenueber der Wirtschaft mit Appellen begnügt ?

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Gedruckt am 24.04.2024 5:38.