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Hände weg von der Schuldenbremse! CGB ist gegen die Aufhebung der Schuldenbremse!


Der CGB weist die politische Forderung verschiedener Parteien nach einer Lockerung der Schuldenbremse oder gar einer Streichung entschieden zurück. Denn diese hat vor der Corona-Pandemie dafür gesorgt, dass die in Jahrzehnten aufgebaute Schuldenlast nicht weiter gestiegen ist, sondern dass sie begrenzt und in Maßen gesenkt werden konnte. Sie schaffte damit die wirtschaftliche Grundlage zur Bewältigung der Pandemiekrise.

Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass parteiübergreifend die Ausgabenwünsche der Politiker häufig die wirtschaftlichen Möglichkeiten überstiegen, was zu der bestehenden Schuldenlast geführt hat. Politische Haushaltsdisziplin ist keine Selbstverständlichkeit. Schließlich gibt es immer gut gemeinte Absichten, deren Finanzierung durch die Steuereinnahmen nicht gedeckt werden kann. Da Steuererhöhungen politisch für viele unerwünscht sind, hat die Politik in der Vergangenheit häufig den Weg der Verschuldung gewählt, zu Lasten kommender Generationen; das ist das Gegenteil von Nachhaltigkeit. Was „gut gemeint“ ist, muss längst nicht notwendig sein.

Ohne die Nullzins-Politik der EZB wäre eine Rückführung der Verschuldung viel schwieriger gewesen, weil der Schuldendienst der Bundes- und der Landesregierungen dadurch wesentlich entlastet wurde. Die Zinsersparnis ermöglichte in vielen Haushalten eine „schwarze Null“ oder gar Überschüsse, die zur Schuldentilgung oder –begrenzung verwendet wurden. Einige südeuropäische Länder haben diese Einsparungen jedoch nicht zur Begrenzung oder Rückführung von Schulden verwendet, sondern zur Finanzierung weiterer „gut gemeinter“ Ausgaben. Diesem schlechten Beispiel dürfen wir in Deutschland nicht folgen.

Die bestehende Regelung erlaubt es dem Gesetzgeber, in Notfällen von der Schuldenbremse abzuweichen. Ein solcher Notfall liegt in der aktuellen Covid-19- Pandemie zweifellos vor und erlaubt es, ohne Einhaltung des Haushaltsrechts die zur Bekämpfung der Pandemie notwendigen Finanzmittel auszugeben. Die Schuldenbremse ist zunächst bis 2022 ausgesetzt. Ob die Pandemie bis dahin besiegt ist, muss man hoffen, ist aber nicht garantiert. Notfalls könnte sie auch verlängert werden, was an der Rückzahlungspflicht aber nichts ändert.

Das Gesetz sieht vor, dass die wegen der Notsituation aufgenommenen zusätzlichen Kredite über einen festen Zeitraum in festen Raten zurückgezahlt werden müssen; für die im Krisenjahr 2020 aufgenommenen Neuschulden sind das zunächst nur 2 Milliarden jährlich, ab 2026 bis 2042 (!) aber knapp 19 Milliarden jährlich. Das sieht die mittelfristige Finanzplanung des Bundesfinanzministeriums vor. Weitere Tilgungsverpflichtungen für die Pandemie werden hinzukommen, die aus den laufenden Haushalten bezahlt werden müssen und den finanzpolitischen Spielraum einengen werden.

Während der Anwendung des Notfalls, die Aufhebung der Schuldenbremse zu fordern heißt, den Notfall zur Normalität zu erklären und Politik ohne Rücksicht auf Nachhaltigkeit und kommende Generationen zu machen. Dass die Forderung nach Aufhebung der Schuldenbremse auch aus der Partei des Bundesfinanzministers kommt und von ihm offensichtlich mitgetragen wird, ist wohl den bevorstehenden Wahlkämpfen geschuldet. Es bleibt zu hoffen, dass die Wähler dieses Vorhaben durchschauen.

Die Schuldenbremse verhindert, dass den Ausgabenwünschen von Politikern und Parteien allzu leicht nachgegeben wird. Das ermöglicht ausgewogene Haushalte, stabilisiert die Volkswirtschaft und erhält Arbeitsplätze und Wohlstand.

Daher: Hände weg von der Schuldenbremse!

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Gedruckt am 29.03.2024 15:53.