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Stellungnahmen

Schülerinnen und Schüler nicht zum Corona-Jahrgang abstempeln!

Der VkdL lehnt angebliche Vergünstigungen unter dem Corona-Deckmantel ab: Keine Abschlüsse ohne Prüfungen, Kein nachträgliches „Punkte“-Upgrade in einzelnen Bundesländern, Kein Abschaffen der Klassenwiederholung. Sollen Schulabschlüsse in diesem Schuljahr keinen „Corona-Makel“ erhalten, so müssen reguläre Prüfungen abgelegt werden. Die Terminierung der Abschlussprüfungen hat im Schuljahr Luft nach hinten – und so kann Unterrichtszeit gewonnen werden.

Über eine Reduzierung der Leistungserhebungen im laufenden Schuljahr muss eine gemeinsame Regelung für alle Bundesländer getroffen werden. Kosmetische Nachbesserungen der Ergebnisse nach den Prüfungen und zudem noch in jedem Bundesland anders lehnen wir ab.

Treten am Schuljahresende gravierende Wissenslücken und Mängel in der Arbeitsfähigkeit auf – auch bedingt durch unterschiedliche Voraussetzungen für einzelne Schüler/innen in diesem Corona-Jahr – muss dieses Schuljahr wiederholt werden. Ein grundsätzliches Aufsteigen in die nächste Jahrgangsstufe nimmt den Betroffenen die Chance, zeitnah wieder Anschluss zu gewinnen und die Schullaufbahn erfolgreich fortzusetzen, sondern garantiert eine weitere Anhäufung von Defiziten. Es stigmatisiert sie für die Zukunft. Eine Wiederholung des Schuljahres 2020/2021 sollte nicht auf die Gesamtschulzeit angerechnet werden. Im Grunde muss das gesamte Corona-Jahr als „Ausnahmesituation“ bewertet werden – aber ohne es von den Lerninhalten abzukoppeln: Nur weil viele das coronageprägte Schuljahr als „verlorenes Jahr“ abwerten, ist der Lernstoff noch lange nicht überflüssig – er muss prüfungsrelevant nachgeholt werden, damit kein langfristiger Niveauverlust droht, der vor allem der jungen Generation zum Nachteil gereicht!

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Gedruckt am 25.04.2024 23:46.