Der CGB kritisiert seit langem, dass der Bund den Sozialversicherungsträgern die Kosten für von ihm veranlasste versicherungsfremde Aufwendungen nur teilweise erstattet. Dies gilt auch für die gesetzlichen Krankenkassen, die vom Gesetzgeber mit der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldempfängern beauftragt wurden, hierfür aber nur eine nicht kostendeckende Kopfpauschale von aktuell 133,17 Euro monatlich erhalten. Nach einem vom GKV-Spitzenverband veranlassten Gutachten deckt diese Pauschale nur ca. ein Drittel der tatsächlichen Kosten, die für die Versorgung der Bürgergeldempfänger anfallen......