Pressemitteilungen

Wir von der CGM appellieren an die Bundesregierung, der Forderung des Bundestages zu folgen und ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften zu schaffen!

Ewen: "Der Vorstoß des Bundestages vor einigen Monaten, weitere Maßnahmen für Gesetzesinitiativen auf den Weg zu bringen, um diskriminierende Entgeltsysteme nicht länger der Selbstverpflichtung der Wirtschaft zu überlassen, sondern zum Beispiel das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz § 23 zu erweitern, um ein Klagerecht für Verbände und ebenso für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes einzufügen, muss im neuen Jahr umgesetzt werden. Im Behindertengleichstellungsgesetz oder für den Verbraucherschutz gilt dieses Verbandsklagerecht zum Glück schon!"

Diskriminierende Entgeltsysteme sind ein gesellschaftliches, kein individuelles Problem. Volkswirtschaftlich tragen wir alle die Schäden, wenn der freie Markt nicht sinnvoll und vernünftig für alle demokratischen Kräfte reguliert wird. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Werks- und Leiharbeitsverträge belasten das Solidarsystem. Auch die unterschiedliche Wertigkeit von Berufen kann langfristig nicht konstruktiv auf die gesamtwirtschaftliche Wertschöpfung wirken. Wir, die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, kommen nicht nur für die von den Unternehmen allzeit beklagten zu hohen "Lohnstückkosten" auf. Wir haben die nachhaltige Sanierung der Wirtschaft seit der Finanzkrise mit Netto-Schwund von rund 15% unserer Einkommen, niedrigen Zinsen für unsere Sparguthaben und einem eklatanten Anstieg der Altersarmut bezahlt. Der Mindestlohn und der Ausgleich der kalten Progression waren erste Schritte! Nun fordern wir als christliche Gewerkschafter einen großen Schritt vorwärts in eine wirklich egalitäre und sichere Gesellschaft, die ihren Wohlstand gerecht verteilt.

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Gedruckt am 30.04.2024 4:30.