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CGPT begrüßt Nachunternehmerhaftung in der Paketzustellung.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Nachunternehmerhaftung im Bereich Paketzustellung begrüßt die CGPT ausdrücklich. Auf diesem Weg soll erreicht werden, dass bei Subunternehmern in der Branche die, die Sozialabgaben für Ihre Beschäftigten nicht zahlen, der Auftraggeber in die Verantwortung kommt. So soll Billigarbeitgebern das Leben erschwert werden.

Die CGPT fordert, dass die Nachunternehmerhaftung nicht nur in der Paketzustellung sondern in der ganzen Kurier, Express und Post Branche angewandt wird

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Gedruckt am 20.04.2024 10:36.