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Ver.di Sachsen verhindert Entgelterhöhung für das private Wach- und Sicherheitsgewerbe in Sachsen.

Nach massiver Beeinflussung der Arbeitnehmervertreter im paritätisch besetzten Allgemeinverbindlichkeits-ausschuss hat Ver.di Sachsen erreicht, dass der sächsische Tarifvertrag für Sicherheitsmitarbeiter für 2016 und 2017 nicht für allgemeinverbindlich erklärt wird. Nachvollziehbare Argumente, die gegen eine Allgemeinverbindlichkeit sprechen, wurden in der öffentlichen Sitzung des AVE-Ausschusses am 14. Dezember 2016 nicht vorgetragen.

Damit wurde von Ver.di Sachsen alleine aus einem vermeintlichen Allgemeinvertretungsanspruch verhindert, dass die zwischen der Landesgruppe Sachsen im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft BDSW und der Gewerkschaft GÖD vorgesehenen Einkommenserhöhungen von durchschnittlich 6,06 % ab Januar 2017 und weiteren 4,38 % ab Januar 2018 für alle Sicherheitsmitarbeiter im Freistaat Sachsen angewendet werden müssen.

Ver.di hat damit auch zu verantworten, dass der Tarifvertrag nach der zwischenzeitlichen Sonderkündigung wegen der nicht ausgesprochenen Allgemeinverbindlichkeit durch den BDSW auch für die tarifgebundenen Arbeitnehmer keine Wirkung entfalten wird und für diese die im Jahr 2016 geltenden Tarifregelungen weiter Anwendung finden.

Für die nicht tarifgebundenen Betriebe des Sicherheitsgewerbes in Sachsen wurde durch die Ablehnung der Allgemeinverbindlichkeit gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet, Sicherheitsmitarbeiter ab Januar 2017 nur zum gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 € ohne weitere Differenzierung der Tätigkeiten und ohne weitere Zuschläge zu beschäftigen.

"Ver.di Sachsen hat hier alleine aus gewerkschaftspolitischen Machtansprüchen gegen die Interessen der Sicherheitsmitarbeiter im Freistaat Sachsen gehandelt und hat sämtliche damit verbundenen erheblichen negativen Auswirkungen für die Beschäftigten und die Unternehmen zu verantworten" so der Verhandlungsführer der Gewerkschaft GÖD.

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Gedruckt am 26.04.2024 14:03.