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Sozialwahlen 2017: Vorerst keine Einigung bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) – Die Zeichen stehen auf Urwahl!

Mit der alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahl werden bei allen gesetzlichen Sozialversicherungsträgern die Vertreterversammlungen und die Verwaltungsräte neu gewählt. Im Jahr 2017 sind etwa 50 Millionen Versicherte aufgerufen, per Briefwahl ihre Vertreter in die „Parlamente“ der Sozialversicherungsträger zu wählen. In diesen Mitgliedervertretungen werden viele für die Versicherten wichtigen Entscheidungen getroffen.

Die Kandidatinnen und Kandidaten des CGB stellen sich bei vielen Sozialversicherungsträgern zur Wahl, so auch bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Der CGB ist dort über eine seiner Mitgliedsgewerkschaften, dem Arbeitnehmerverband Deutscher Milchkontroll- und Tierzuchtbediensteter (ADM), bisher in der Vertreterversammlung vertreten.

Der CGB hat fristgerecht eine eigene Liste beim Wahlausschuss der SVLFG eingereicht, damit die Interessen der Beschäftigten im großen landwirtschaftlichen Bereich der Milchkontroll- und Tierzuchtbediensteten auch weiterhin kompetent vertreten werden.

In Vorbereitung auf die kommende Sozialwahl verhandelt der CGB mit seinen Konkurrenten derzeit bei der SVLFG über eine angemessene Sitzverteilung, wobei der CGB mindestens einen ordentlichen und einen stellenvertreten Sitz beibehalten möchte. Es ist das Bestreben des CGB, im Interesse der Versicherten und der SVLFG Kontinuität in der Vertreterversammlung zu wahren und die sachorientierte Zusammenarbeit aller in diesem Gremium vertretenen Gruppen auch in der kommenden Amtsperiode fortzusetzen.

Bisher sind jedoch die Bestrebungen, einen gemeinsamen Weg mit allen Beteiligten zu gehen, am Widerstand der IG BAU gescheitert, so dass wir uns jetzt auf eine Urwahl vorbereiten müssen. Diese wird die Versichertengemeinschaft dieser Berufsgenossenschaft ca. 2,5 Millionen Euro kosten.

Für die Demokratie in der Sozialversicherung ist die Urwahl eine gute Sache, aber kostspielig. Es bleibt daher der Wermutstropfen, dass bei Durchführung einer Friedenswahl mit der kollegialen Einigkeit aller Beteiligten, diese Mittel zum Wohle der Versicherten hätten eingesetzt werden können.

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Gedruckt am 19.04.2024 18:37.