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Die CGM fordert das Bundesjustizministerium auf: Verschärft das Ordnungswidrigkeiten-Recht!

Wir haben in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht wie es andere Länder haben. Strafrechtlich können bislang nur Mitarbeiter zur Rechenschaft gezogen werden. Wir müssen Unternehmen, die in illegale Praktiken verwickelt sind, einfacher rechtlich belangen können, als dies bislang der Fall ist. Deshalb plädieren wir dafür, dass Justizminister Heiko Maas das Ordnungswidrigkeiten-Recht verschärft und zusätzliche Sanktionen mit in Betracht zieht. Im Nachgang kann in aller Gründlichkeit über die Einführung eines Unternehmensstrafrechts, für das sich die Justizministerkonferenz der Länder schon lange ausspricht, diskutiert werden.

Adalbert Ewen: „Der Koalitionsvertrag sieht die Prüfung der Idee eines Unternehmensstrafrechts vor, was jedoch auf starken Widerstand aus den Reihen der Wirtschaft stößt. Wir waren die letzten Monate derart gehäuft mit unternehmerischen Fehlentwicklungen konfrontiert, dass hier die Glaubwürdigkeit unseres Landes auf dem Spiel steht. Deshalb fordert die CGM zügiges politisches Handeln in dieser Sache!

Der freie Markt ist nicht das einzige Kriterium, wenn es um Wirtschaftswachstum geht. Die VW-Krise wird derzeit erneut befeuert und die Beschäftigten bangen weiter um ihre Arbeitsplätze.  Wir müssen Rechtsstaatlichkeit auch dort sichern, wo Konzerninteressen oft politischen Notwendigkeiten geopfert werden. Heiko Maas arbeitete die letzten Jahre an einer Verschärfung des Ordnungswidrigkeiten-Rechts. Dieser Weg ist gangbarer, als ein Unternehmensstrafrecht einzuführen Wir begrüßen diesen Vorstoß und fordern ihn auf, diesen konsequent weiter zu führen und zum Abschluss zu bringen! Im Zuge dessen können Geldbußen verhängt und weitere Sanktionen, wie z.B. ein Ausschluss von Ausschreibungen, vollzogen werden!"

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Gedruckt am 08.05.2024 21:22.