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VW-Abgasskandal: Gleichbehandlung und Entschädigung für europäische Kunden!

Wir von der CGM fordern von VW, sich der Verantwortung um die manipulierten Abgasmessungen zu stellen und ihre europäischen Kunden zeitnah zu entschädigen!

Adalbert Ewen, CGM-Bundesvorsitzender: “Die Rückrufpläne zur Umrüstung der betroffenen Fahrzeuge sind frei gegeben. Die Käufer haben innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren seit Übergabe ihres PKW Entschädigungsansprüche gegen ihren Händler und gegebenenfalls auch gegen VW. Über Rechtschutz zu verfügen kann hilfreich sein.

Wir von der CGM sagen hier zum wiederholten Male, dass wir in Deutschland darüber hinaus für solche Fälle ein Verbandsklagerecht benötigen, das uns als Gewerkschaft die zusätzliche Handreichung einräumt, Rechte der Allgemeinheit, der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Der Einzelne zieht gegen große Konzerne in der Regel den Kürzeren, wenn er auf sein Individualrecht pocht.

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Gedruckt am 19.04.2024 14:45.