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Verantwortungslos und vom Gesetz geschützt: Väter machen sich aus dem Staub

VkdL: Studie zur Kinderarmut offenbart Ausbeutung von Müttern

Die jüngsten Ergebnisse der Bertelsmann-Studie „Alleinerziehende unter Druck“ lassen die ganze Ungerechtigkeit unseres Sozialsystems erkennen: Inzwischen leben 970.000 Kinder in Deutschland von Hartz IV. und sind von Armut bedroht. Jedes zweite Kind wohnt in einem Haushalt mit nur einem Elternteil – in 90 Prozent der Fälle ist das die Mutter. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Nur ein Viertel der Alleinerziehenden erhalten Unterhalt, 50 Prozent bekommen gar keinen Unterhalt und 25 Prozent erhalten nur unregelmäßig Unterhalt.

Väter stehlen sich zunehmend aus der Verantwortung und zahlen einfach nicht. Schlimmer noch: Dieser unhaltbare Zustand ist gesetzmäßig abgesichert und leider auch von Politikerinnen unter dem Deckmantel der „Gleichberechtigung“ auf den Weg gebracht worden – für die betroffenen Kinder ist das verhängnisvoll:

Seit 2008 haben Alleinerziehende mit Kindern über 3 Jahren keinen Rechtsanspruch auf Unterhaltszahlung         durch den Ex-Partner mehr. Gegen ausbleibende Zahlungen können Mütter nicht rechtlich vorgehen.

Das BGH hält es für zumutbar, dass der alleinerziehende Ehepartner – in den meisten Fällen die Mutter – vollerwerbstätig ist. Dass die Kinder, die ohnehin unter der Trennung leiden, ihre Mutter brauchen, interessiert das Gericht nicht.

Im Falle einer Erwerbstätigkeit der Mutter muss diese sich um eine außerhäusliche Kinderbetreuung kümmern. Der Besuch der Kita ist laut BGH unabhängig von der Qualität der Einrichtung „zumutbar“.

Der Staat kann einen „Unterhaltsvorschuss“ zahlen, der für max. 6 Jahre und nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt wird. Die Rückforderung an die Väter gelingt in 4 von 5 Fällen nicht, weil das Gesetz die Väter ja schützt.

Das Kindergeld, das die alleinerziehende Mutter bezieht, wird in voller Höhe auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet, während beim nicht-betreuenden Vater das Kindergeld nur zur Hälfte angerechnet wird.

Seit 2003 werden Alleinerziehende wie Singles besteuert und Kinder werden in der Beitragserhebung zur Sozialversicherung nicht berücksichtigt!

Alleinerziehende Mütter und deren Kinder werden von Staat und Gesellschaft in mehrfacher Hinsicht missachtet und betrogen. Der VkdL verurteilt den Umgang mit Müttern und Kindern aufs Schärfste. Er fordert den Gesetzgeber auf, die Väter auf ihre Verantwortung hin zu verpflichten, da sie dies auf freiwilliger Basis nicht tun. Dies muss rechtlich einklagbar sein. Wenn man schon eine Gleichberechtigung anstreben möchte, dann sollte sie konsequenterweise auch bei Unterhaltszahlungen für Alleinerziehende gelten!

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Gedruckt am 16.04.2024 20:38.