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Wir von der CGM fordern: Entgelt muss Existenz sichern

Die Mindestlohnkommission hat am 28.6. entschieden, den Mindestlohn ab 1.1.2017 auf 8,84 EUR pro Stunde zu erhöhen. Die Entscheidung orientierte sich ausschließlich am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes, womit die Kommission lediglich einen Teil ihres gesetzlichen Auftrags, aber keine politischen und realwirtschaftlichen Bewertungen berücksichtigte.

Adalbert Ewen, Bundesvorsitzender der Christlichen Gewerkschaft Metall: „Arbeitende müssen von ihrer Hände Arbeit leben können, ohne dass sie auf Transferleistungen angewiesen sind, weil dies letztlich einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden verursacht, den die Solidargemeinschaft tragen muss. Entgelte müssen ebenso rentensichernd sein. Der Standort Deutschland prosperiert, deshalb gibt es keinen Grund, beim Mindestlohn europaweit in den unteren Rängen zu verharren und eine drohende Altersarmut mit zu unterstützen. Je schneller wir 10 EUR und mehr pro Stunde erreichen, um die Mindestgrenze menschenwürdig zu gestalten, umso besser.“

Die Ausnahmeregelungen zum Mindestlohn sind umfangreich genug, um einer Ausgewogenheit der Wünsche aller Koalitionspartner schon jetzt ausreichend Rechnung zu tragen. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände sieht das Erreichen einer Untergrenze von 10 EUR nicht vor 2023. Wir von der CGM sagen: Dieses Mindestentgelt muss schon 2018 von der Mindestlohnkommission, die alle zwei Jahre berät, für 2019  festgesetzt werden.

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Gedruckt am 27.04.2024 0:57.