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Mindestlohn hat sich bewährt – Auch soziale Sicherungssysteme profitieren

Die Einführung des auch vom Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) lange geforderten gesetzlichen Mindestlohns war richtig und hat sich bewährt. Die jetzt beschlossene Erhöhung des Mindestlohns pro Stunde von 8,50 Euro auf 8,84 Euro orientiert sich an der allgemeinen Einkommensentwicklung und kann von den betroffenen Wirtschaftszweigen aufgebracht werden.

Der CGB-Bundesvorsitzende Matthäus Strebl, MdB erinnerte im Zusammenhang mit den jetzigen Beschlüssen der Kommission an die Horrorszenarien, die vor Einführung des Mindestlohns an die Wand gemalt worden waren. Massenhafte Entlassungen waren ebenso prophezeit worden wie das Ende der Pressefreiheit, weil Zeitungen die Austräger nicht mehr bezahlen könnten. Nichts von dem sei eingetreten. Aber auch jetzt hätten sich wieder Kritiker wie der Präsident des Ifo-Institutes, Clemens Fuerst, zu Wort gemeldet, denen die Anhebung zu hoch ist.

Strebl verwies darauf, dass bei Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes rund 4 Millionen Beschäftigte Anspruch auf den Mindestlohn gehabt hatten. Ihnen sei erst hierdurch ein menschenwürdiges Leben ermöglicht worden.

Die jetzige Erhöhung mache ein Plus von ca. 55 Euro monatlich aus und verbessere damit die Lage der Betroffenen nicht unwesentlich. 1,5 Millionen Menschen – vor allem Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Personen unter 18 Jahren – seien aber weiterhin vom Mindestlohn ausgenommen.

Im Zusammenhang mit dem Mindestlohn dürften die Auswirkungen auf die sozialen Sicherungssysteme nicht übersehen werden. Eine auf Grund der Einführung des Mindestlohns überdurchschnittliche Lohnentwicklung im Osten im Jahr 2015 führe dazu, dass die Bezugsgröße (Ost) im Jahr 2017 stärker steigen wird als in Westdeutschland, der Mindestlohn über die unmittelbare Renten- und Lohnangleichung hinaus zu einer Angleichung auch in weiteren Teilgebieten der sozialen Sicherungssysteme führen wird.

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Gedruckt am 24.04.2024 8:19.