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Landesarbeitsgericht Hamburg bestätigt Tariffähigkeit der DHV

Die Berufsgewerkschaft DHV hat das Tariffähigkeitsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg gewonnen. Die Richter haben die Tariffähigkeit der DHV bestätigt.

Seit Dezember 2013 hatten die Gewerkschaften ver.di, IG Metall, NGG, der DGB sowie die Bundesländer Berlin und Nordrhein-Westfalen gegen die DHV ein Tariffähigkeitsverfahren angestrengt. In der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg hat die DHV erfolgreich ihre Tariffähigkeit vor diesem mit Unterstützung von zwei Bundesländern geführten Angriff der DGB-Gewerkschaften auf die Gewerkschaftsfreiheit in Deutschland verteidigt.

Das Landesarbeitsgericht Hamburg führte in der mündlichen Beschlussbegründung aus, dass das Tariffähigkeitsverfahren gegen die im Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit verstößt. Diese Rechtsauffassung des Landesarbeitsgerichts Hamburg ist richtig. Den das Verfahren führenden DGB-Gewerkschaften ging es nicht um die Sicherung einer funktionierenden Tarifautonomie, sondern allein um die Ausschaltung eines erfolgreichen Konkurrenten. Weder ver.di, noch die IG Metall noch die NGG hatten zu irgend einem Zeitpunkt Gründe für einen konkreten Missbrauch der Tarifautonomie durch die DHV in das Verfahren eingebracht.

„Das Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg zeigt, dass der Rechtsstaat funktioniert und dem Missbrauch des Rechts zwecks Ausschaltung von Konkurrenten ein Riegel vorgeschoben wird“, so der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders.

Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat Rechtsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht zugelassen.

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Gedruckt am 20.04.2024 10:04.