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DHV warnt: Gesetzlicher Arbeitnehmerbegriff bringt keine Sicherheit!

Im aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wird von seitens des Bundesarbeitsministeriums versucht, erstmals den Begriff des Arbeitnehmers gesetzlich im BGB zu definieren. Ziel ist dabei, den Missbrauch von Werkverträgen und die sogenannte Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen.

Die Berufsgewerkschaft DHV begrüßt das Ziel der Bundesregierung. Die DHV fordert bereits seit längerem Regelungen zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen. So forderte der 20. Ordentliche Bundesgewerkschaftstag der DHV die Bundesregierung u.a. auf, eine eindeutige und praxistaugliche Abgrenzung zwischen Zeitarbeit und Werkverträgen ins Arbeitnehmerüberlassungsgesetz aufzunehmen und die Vergabe von Aufgaben an Fremdfirmen und den Einsatz von freien Mitarbeitern in den Katalog der zwingenden Mitbestimmung aufzunehmen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Werkvertrages muss beim Unternehmen und nicht, wie nach gegenwärtiger Rechtslage, beim Arbeitnehmer liegen. Auch die mit der Kontrolle des Arbeitsmarktes zuständigen Behörden müssen mit mehr Kompetenzen und ausreichend Personal ausgestattet werden.

Die Berufsgewerkschaft sieht aber die geplante gesetzliche Definition des Arbeitneh-merbegriffs kritisch. Eine solche Maßnahme würde die Arbeitnehmer in falscher Sicherheit wiegen.

Henning Röders, Bundesvorsitzender der DHV: „Die bloße Zusammenfassung der bisherigen Kriterien der Rechtsprechung zum Arbeitnehmerbegriff bietet nicht ausreichend Sicherheit, um gegen den Missbrauch von Werkverträgen vorzugehen. Arbeitgeber werden weiter versuchen, diese dann starren Vorschriften „kreativ“ zu unterlaufen. Die Rechtsprechung kann darauf flexibel reagieren, um Auswüchse zu bekämpfen“.

Entscheidend bei der Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen ist die Rolle der Gewerkschaften, so Röders. Nur sie können die neuen Tricks der Arbeitgeber schnell erkennen und mit ihren Mitteln reagieren, so u.a. durch Unterstützung von Arbeitsgerichtsprozessen ihrer Mitglieder. Am Ende müssten aber wieder Gerichte entscheiden – der Entwurf ist daher nutzlos.

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Gedruckt am 26.04.2024 20:32.