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CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft:Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge gescheitert - Unterstützung für CSU-Forderung nach Rentenreform

Der langjährige Bundesvorsitzende der CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft und Vorsitzende der Bremer CDA Peter Rudolph hat für die Forderung des Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer nach einer Rentenreform die Unterstützung des Sozialflügels der CDU signalisiert. Er machte dabei deutlich, dass für die CDA zur Rentenreform jedoch keine Anhebung des Renteneintrittsalters gehört.

Rudolph: „Das seit Einführung der Riester-Rente im Jahre 2001 in Deutschland verfolgte Ziel einer dreistufigen Altersabsicherung aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Altersvorsorge hat sich als unrealistisch und damit als Irrweg erwiesen. Es muss grundlegend revidiert werden, wenn wir nicht Gefahr laufen wollen, dass in Deutschland das Risiko der Altersarmut in den nächsten Jahren dramatisch zunimmt. Schon jetzt gelten im Bundesdurchschnitt bereits rund 15 Prozent der über 65-jährigen als armutsgefährdet. Mit der sogenannten Lebensleistungsrente, wie sie im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbart wurde, lässt sich das Problem einer angemessenen Altersabsicherung aller Beschäftigten nicht dauerhaft lösen. Ich werde mich daher auf der Bundesvorstandssitzung der CDA am 22. und 23. April in Hannover dafür einsetzen, dass sich die CDA die CSU-Forderung nach einer grundlegenden Rentenreform zu eigen macht und dafür einsetzt, dass die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung wieder Vorrang in der Alterssicherung erhält – auch wenn dies mit Beitragserhöhungen verbunden sein sollte.

Der Sozialpolitiker erinnert daran, das von der Rentenreform 1957 bis zum Jahre 2001 in Deutschland die Lebensstandardsicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung im Rahmen des „Generationsvertrages“ gesellschaftspolitischer Konsens war. Rudolph: „Erst mit Einführung der Riester-Rente wurde dieser Konsens aufgekündigt und ein Paradigmenwechsel von der Leistungs- zur Beitragsorientierung vollzogen. Maßgeblich hierfür waren die Forderungen der Wirtschaft nach Beitragsstabilität in der gesetzlichen Sozialversicherung zur Begrenzung der Lohnnebenkosten.“ Die Abkehr von der gesetzlichen Rentenversicherung zu Gunsten eines Drei-Säulen-Modells der Alterssicherung ist nach Auffassung der CDA nicht aufgegangen. Mit der Riester-Rente sollte den Arbeitnehmern eine subventionierte Möglichkeit der privaten Altersvorsorge zum Ausgleich der durch die gesetzlich eingeleitete Absenkung des Rentenniveaus drohenden Versorgungslücke geboten werden. Tatsächlich haben weit weniger Beschäftigte von der Möglichkeit der Riester-Rente Gebrauch gemacht als erhofft.

Insbesondere Geringverdiener sehen und sahen sich häufig nicht in der Lage, die vier Prozent ihres Verdienstes in einen Riester-Vertrag einzubezahlen, die zum Ausgleich des absinkenden Niveaus der gesetzlichen Rente erforderlich wären. Nach dem sich durch die anhaltende Null-Zins-Phase auch Renditehoffnungen nicht mehr erfüllen lassen, steht nunmehr das Modell Riester-Rente endgültig vor dem Scheitern. Auch die betriebliche Altersvorsorge hat bislang nicht die vom Gesetzgeber gewünschte Verbreitung gefunden. Zwar verfügen mehr als 20 Prozent der Beschäftigten über Anwartschaften auf eine Betriebsrente, jedoch überproportional Mitarbeiter von mittleren und größeren Betrieben und mit zumeist esserem Einkommen. Von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Brutto-Stundenlöhnen um die 10 Euro können lediglich gut 6 Prozent auf einen betrieblichen Beitrag zu ihrer Alterssicherung hoffen.

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Gedruckt am 19.04.2024 5:13.