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Kraftfahrergewerkschaft (KFG) beim Deutschen Verkehrsgerichtstag 2016 in Goslar Auffälligen Kraftfahrern droht künftig schon ab 1,1 Promille eine MPU

Erfreut zeigte sich der Bundesvorsitzen-de der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) Willy Schnieders aus Emstek in Niedersachsen, dass seine Gewerkschaft seit einigen Jahren Sitz und Stimme beim Deutschen Verkehrsgerichtstag hat.

Unterstützt wurde Schnieders vom Landesvorsitzenden der KFG Nord, Heinz Thoben und dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden und Pressesprecher Franz Xaver Winklhofer aus Freilassing. In acht Arbeitskreisen haben sich an die 2.000 Experten aus Politik, der Justiz, Fach-anwälte, Arbeitsrechtler, Mediziner, Psychologen und Verbandsvertreter mit den einzelnen Tages-ordnungspunkten beim 54. Deutschen Verkehrs-gerichtstag beschäftigt.
Auf der Tagesordnung standen dabei moderne Messtmethoden und Blutentnahme im Verkehrsstrafrecht, Schadenersatz und Steuer, Neue Mess-und Eichwesen bei Radarkontrollen, Beschleunigung der Verkehrszivilprozesse, die Video-Aufzeichnung Dashcam , die Reform des Fahrlehrerrechts und die Sicherheit der Mega-Containerschiffe auf den Weltmeeren.

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v.l.n.r.: Heinz Thoben, Willy Schnieders, Franz Xaver Winkelhofer

Nach Ansicht von den Vertretern der Kraftfahrergewerkschaft wird die Empfehlung, den § 13 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zu ändern, bei der Bevölkerung für zahlreiche Diskussionen sorgen. Denn nach Meinung der Experten besteht ein Auslegungswiderspruch in der aktuellen Anwendung der Verordnung. Diese führt zu regional unterschiedlicher Praxis bei der Anordnung der Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU). Das Gremium war laut dem Pressesprecher der KFG Winklhofer der Meinung, dass die Vorschrift des § 13 FEV einer eindeutigen Formulierung bedarf.

Die überwiegende Mehrheit im Arbeitskreis zwei des Deutschen Verkehrsgerichtstags hat die Meinung vertreten, dass auf Grund der Rückfallwahrscheinlichkeit die Anordnung der MPU bei Kraftfahrzeugführern bereits ab 1,1 Promille und nicht wie bisher erst ab 1,6 Promille erfolgen sollte. Der Arbeitskreis sah allerdings keine fachliche Grundlage für die grund-sätzliche Annahme von Eignungszweifeln aufgrund einmaliger Trunkenheitsfahrt unter 1,1 Promille. Nach Ansicht der Experten stellt das Alkohol-Interlock keine Alternative zur Begutachtung der Fahreignung vor.

Bei einem Alkohol-Interlock-System handelt es sich um ein in ein Kraftfahrzeug eingebautes Atemalkohol-Messgerät in Verbindung mit einer Wegfahrsperre, die dazu führt, dass der Fahrzeugmotor von alkoholisierten Personen nicht gestartet werden kann, erklärt der Bundesvorsitzende der KFG Willy Schnieders. Einig waren sich Schnieders, Thoben und Winklhofer am Ende des Verkehrsgerichtstags, dass zur Steigerung der Verkehrssicherheit die Absenkung der Promillegrenze für die Anordnung einer MPU ein geeignetes Mittel ist.

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Gedruckt am 24.04.2024 10:26.