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Erfolg beim Petitionsausschuss der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) im Deutschen Bundestag Europäische Verordnung 561(EG) 2006 soll in Deutschland Gesetz werden

Seit Jahren fordert die Kraftfahrergewerkschaft (KFG), dass auch in Deutschland die Europäische Verordnung 561 (EG) 2006 umgesetzt wird. Nach dieser Verordnung dürfen LKW-Fahrer die 45 stündige Wochenruhezeit nicht im Führerhaus verbringen, erklärt der stellvertretende Bundesvorsitzende Franz Xaver Winklhofer. Nachdem sowohl der Bundesminister für Verkehr und Digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, MdB als auch der Deutsche Bundestag die Umsetzung abgelehnt haben, hat Winklhofer im Auftrag des KFG-Bundesvorsitzenden Willy Schieders eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht.

Franz Xaver Winklhofer wörtlich: „Es kann nicht sein, dass in Frankreich der Fahrer ins Gefängnis wandert und in Belgien 1.800 Euro Strafe zahlen muss, wenn er bei einer Kontrolle bei seiner Wochenruhezeit im Führerhaus angetroffen wird und in Deutschland jeder Fahrer machen kann was er will.“ Winklhofer: „Noch immer verbringen Tausende Fahrer/innen die Wochenruhezeit im Führerhaus.“ Weil es in Deutschland noch deutlich zu wenige Parkplätze gibt, sind die Chauffeure oft gezwungen, auf Parkplätzen ohne Infrastruktur ihre Wochenruhezeit zu verbringen, so die Vertreter der Kraftfahrergewerkschaft (KFG).

Die Zahl der Fahrerinnen im Güterfernverkehr werden immer mehr. Sollten diese Frauen nicht rechtzeitig einen sicheren Parkplatz an einer Raststätte erreichen, müssen die weiblichen Beschäftigten ihre Wochenruhezeit auf einem Parkplatz im Wald verbringen. Fehlende Waschgelegenheiten und die Gefahr, dass sie sexuell belästigt oder gar vergewaltigt werden, so Franz Xaver Winklhofer. Das können und werden wir nicht länger akzeptieren, waren sich die Verantwortlichen in der KFG einig.

Sowohl der Bundesvorstand als auch die Landesvorsitzenden der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) haben sich bei ihrem Einsatz für die Rechte der beschäftigen Fahrer im Güterfernverkehr auch nicht von negativen Antworten aus dem Verkehrsministerium und dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden im Deutschen Bundestag entmutigen lassen. Der stellvertretende Bundesvorsitzende Franz Xaver Winklhofer hat die Bundesregierung und auch die Mitglieder im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags mit dem Artikel 1 im Grundgesetz konfrontiert. Nach Artikel 1 Abs. 1 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist die Würde des Menschen unantastbar. Dieses Recht auf den Schutz ihrer Würde haben auch LKW-Fahrer/innen, begründet die Kraftfahrergewerkschaft (KFG) daher ihre Petition.

Sowohl die Mitglieder im Bundesvorstand und auch in den Landesverbänden der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) sind erfreut, dass der Bundesminister für Verkehr und Digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt, MdB, die Verordnung 561(EG) 2006, wo die Fahrer die wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden nicht im Fahrzeug verbringen dürfen, im nationalen Alleingang umsetzen will. Für den Pressesprecher der KFG, Franz Xaver Winklhofer, ist deutlich zu spüren, dass sowohl in der Bundesregierung als auch im Deutschen Bundestag ein Umdenkungsprozess stattgefunden hat. Denn am Jahresende 2015 hat sich auch der Petitionsausschuss im Bundestag eindeutig dafür ausgesprochen, dass künftig kein LKW- Fahrer seine Wochenruhezeit mehr im Führerhaus verbringen soll.

Es ist zwar noch ein langer und steiniger Weg, bis die LKW Fahrer/innen sowohl von den Verantwortlichen in der Politik und Verbänden als auch der Gesellschaft ihre verdiente Anerkennung bekommen, aber die erfolgreiche Petition gibt Mut und Kraft für weitere Aktionen, so Winklhofer abschließend.

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Gedruckt am 25.04.2024 1:16.