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Anhörung des Bundestages zum Tarifeinheitsgesetz eine Farce

Die Berufsgewerkschaft DHV kritisiert die Anhörung des Bundestages zum Tarifeinheitsgesetz als eine Farce, mit der die Koalition ihren Willen demonstriert, das Tarifeinheitsgesetz mit aller Macht und gegen alle Widerstände durchzudrücken.

Weder die DHV noch andere christliche Gewerkschaften noch der Dachverband, der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB), wurden zur Anhörung eingeladen. Dabei sind die christlichen Gewerkschaften in höchstem Maße von dem Gesetz betroffen. Die DHV beispielsweise steht in vielen Betrieben in unmittelbarer Tarifkonkurrenz zu den DGB-Gewerkschaften verdi, IG Metall und NGG. Es gelten oft verschiedene Tarifverträge, die sich zum Teil auch inhaltlich unterscheiden. Das geplante Tarifeinheitsgesetz birgt daher für die DHV die Gefahr von langwierigen Rechtsstreitigkeiten über die Frage, ob der DHV-Tarifvertrag oder ein DGB-Tarifvertrag in den Betrieben Anwendung findet.

Diese Tatsachen sind der Bundesregierung und dem Bundestag bekannt. Die DHV hatte in einer Rundbriefaktion an die Bundeskanzlerin, an die Bundesarbeitsministerin und an alle Bundestagsabgeordneten auf die für sie drohenden Folgen und auf die schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken hingewiesen. Dennoch hält es die Politik nicht für notwendig, die DHV als betroffene Gewerkschaft oder zumindest den CGB als Dachverband anzuhören. Das Bundesarbeitsministerium hat sogar bis heute noch nicht auf den Rundbrief der DHV vom 25.02.2015 geantwortet!
Unverständlich ist auch, dass noch nicht einmal die GdL oder der Marburger Bund zur Anhörung eingeladen wurden, obwohl deren Betroffenheit aufgrund der großen medialen Berichterstattung noch weitaus bekannter ist als die der DHV.

Die Anhörung des Bundestages zum Tarifeinheitsgesetz hat den gesetzgeberischen Zweck, die Betroffenen anzuhören und deren Argumente im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen, in keiner Weise erfüllt! Die große Koalition mit ihrer erdrückenden Mehrheit im Bundestag scheint nach dem Motto „Augen zu und durch!“ zu verfahren. Das ist keine Demokratie, sondern rücksichtslose Durchsetzung von Mehrheitsinteressen gegen alle Widerstände und sogar über schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken hinweg.

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Gedruckt am 26.04.2024 7:22.