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Betreuungsgeld ist legitim und kein Opfer des Staates!

Von Beginn an wurde das seit August 2013 eingeführte Betreuungsgeld von der politischen Opposition bekämpft und verunglimpft. Gegner dieser Unterstützungsmaßnahme wurden nicht müde, den Begriff „Herdprämie“ fest in die öffentliche Debatte zu installieren, um die Familie als Institution zu diffamieren. Unvergessen ist auch das Wort eines SPD-Politikers von der „Eroberung der Lufthoheit über den Kinderbetten“ im Zusammenhang mit dem Veto gegen das Betreuungsgeld, das die wahren Absichten deutlich machte. So verwundert es nicht, dass die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht aus dem gleichen Bundesland kommt, in dem dieser Politiker mit seiner Partei die Regierung stellt, und dass die Absicht sich keineswegs geändert hat.

Aber: Trotz seines vermeintlich schlechtes Rufs erfreut sich das Betreuungsgeld in den drei stärksten Bundesländern zunehmender Beliebtheit. In Bayern, Baden-Württemberg und NRW beziehen vor allem Mütter diese Leistung, um entweder ihre Kinder unter drei Jahren selbst zu betreuen oder andere Familienmitglieder mit der Erziehung zu betrauen. Im vierten Quartal des Vorjahres bezogen immerhin knapp 390.000 Familien Betreuungsgeld – im dritten Quartal waren es „nur“ 318.000. Diese Zahlen und die Tendenz zeigen auch, dass es nicht die sogenannten „bildungsfernen“ Schichten sind, die das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen – die PISA-Ergebnisse in diesen Ländern sagen etwas anderes! Die Politik sollte dies allmählich zur Kenntnis nehmen und Diskriminierungen der Familie und ihrer Arbeit unterlassen.

Der VkdL hofft, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in diesem Sinne entscheidet und das Betreuungsgeld auch weiterhin Bestand hat. „150 Euro pro Monat müsste dem Staat das Wohlergehen der Familie Wert sein. Schließlich ist es kein großes Opfer, wenn man an die Gelder denkt, die in die Parteienfinanzierung fließen. Da ist das Geld für die Familien als wichtiger Pfeiler der Gesellschaft besser angelegt“, so Roswitha Fischer.

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Gedruckt am 19.04.2024 20:05.