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CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph Alterspräsident der Arbeitnehmerkammer Bremen

Am 29. Januar 2015 hat die im vergangenen November neu gewählte Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer Bremen ihre Arbeit aufgenommen. Die ehrenvolle Aufgabe der Sitzungseröffnung oblag als Alterspräsidenten dem Vorsitzenden des CGB-Landesverbandes Bremen, Peter Rudolph (64). Kollege Rudolph, der zusammen mit zwei Stellvertretern die DHV in der 35-köpfigen Vollversammlung vertritt, betonte in seiner kurzen Eröffnungsansprache die Verpflichtung der Kammer auf das Gemeinwohl und die Gesamtinteressen der Kammerzugehörigen. Er verwies auf den Status der Kammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft, dem Rechnung getragen werden müsse. Wenn man den Kammergedanken nicht diskreditieren, sondern auch in anderen Bundesländern zum Durchbruch verhelfen wolle, gelte es, deutlich zwischen Kammer- und Gewerkschaftsaufgaben zu unterscheiden. Der Alterspräsident warnte deshalb davor, die Kammer als verlängerten Arm der Gewerkschaften zu betrachten. Er verwies darauf, dass die Mehrheit der Arbeitnehmer gewerkschaftlich nicht organisiert ist und Gewerkschaftsinteressen somit nicht pauschal mit Arbeitnehmerinteressen gleichgesetzt werden dürften.

Vor dem Hintergrund der am 10. Mai 2015 in Bremen und Bremerhaven anstehenden Bür-gerschafts- und Stadtverordnetenwahlen mahnte Rudolph zugleich die Wahrung der gebotenen parteipolitischen Neutralität und Zurückhaltung der Kammergremien an. Aufgabe der Kammer sei die Politikberatung, die sich an den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu orientieren habe und nicht an parteipolitischen Überzeugungen von Kammerbeschäftigten oder Organmitgliedern.

Schwerpunkte für die Kammerarbeit der nächsten sechs Jahre sieht der Alterspräsident insbesondere im Bereich der Armutsbekämpfung – Bremen bildet mit einer Armutsquote von 24,6 Prozent das Schlusslicht in Deutschland – sowie bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die Kammer müsse dafür kämpfen, dass Themen wie sachgrundlose Befristung, Langzeitarbeitslosigkeit, Missbrauch von Werkverträgen oder prekäre Beschäftigung angesichts der Meldungen über Höchstwerte bei der Beschäftigung von der Politik nicht als nebensächlich abgetan werden.

Bezugnehmend auf die aktuelle Diskussion um die Umsetzung des zum 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Mindestlohngesetzes erteilte Rudolph Forderungen der Wirtschaft nach Änderungen oder Einschränkungen der Dokumentationspflicht eine eindeutige Absage. Gerade bei Minijobs seien genaue Dokumentationen von Arbeits- und Fehlzeiten sowie Pausen zwingend erforderlich, um sicherzustellen, dass die Berechnungsgrundlagen für den Mindestlohn durch die Arbeitgeber auch eingehalten würden und die Beschäftigten tatsächlich den ihnen zustehenden Mindestlohn erhielten.

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Gedruckt am 29.03.2024 6:53.