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CGB zieht Resümee zur Aktivrente: Ein erster Schritt, aber kein Ersatz für eine gerechte Alterssicherung
Seit dem 1. Januar 2026 existiert in Deutschland die Aktivrente. Beschäftigte können ab Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen, das sind 24.000 Euro im Jahr. Nach neun Monaten zieht der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) eine erste kritische Zwischenbilanz und stellt klare Forderungen an die Bundesregierung. Der CGB sieht durchaus positiv das Signal, dass Erwerbsarbeit im Alter steuerlich nicht länger bestraft wird. Das entspricht einer langjährigen Forderung der christlichen Gewerkschaften. Zugleich macht der CGB aber deutlich: Die Aktivrente ist genau genommen keine Rente, sondern ein Steuerbonus. Sie löst insbesondere nicht das Problem eines sinkenden Rentenniveaus, das nicht nur vielen Menschen kein angemessenes Auskommen im Alter ermöglicht, sondern Altersarmut gerade bei Geringverdienern begünstigt.
Wer weiterarbeiten muss, weil die Rente nicht reicht, arbeitet nicht freiwillig. Die Politik darf Freiwilligkeit und Notlage nicht miteinander verwechseln. Der CGB fordert deshalb das Festhalten an einem Rentenniveau, das Menschen, die mindestens 45 Beitragsjahre haben, eine angemessene Rente sichert. Steuerboni können eine Reform der gesetzlichen Rente nicht ersetzen.
CGB sieht auch eine unpassende Ungleichbehandlung bei der Aktivrente als sehr problematisch an. Selbstständige sind von der Regelung ausgeschlossen. Die Politik übersieht, dass es viele selbstständig tätige Menschen gibt, deren Einkommen nicht größer ist als das der abhängigen Beschäftigten. Der CGB fordert, die Aktivrente unter Berücksichtigung des tatsächlichen Einkommens und der sich daraus ergebenden Altersvorsorge für Selbstständige auszuweiten.
Auch beim Schutz der Beschäftigten sieht der CGB Handlungsbedarf. Die befristete Weiterbeschäftigung nach dem Renteneintritt wurde erleichtert. Das darf aber nicht dazu führen, dass ältere Beschäftigte zu ungünstigeren Bedingungen arbeiten als ihre jüngeren Kolleginnen und Kollegen. Wer im Alter weiter arbeitet oder arbeiten muss, muss ebenso nach Tarif, bzw. den firmeninternen Regeln bezahlt und behandelt werden, wie jeder andere Beschäftigte.
“Generell brauchen Beschäftigte und Betriebe verlässliche Regeln. Wir als Christlicher Gewerkschaftsbund fordern den Gesetzgeber auf, offene Zweifelsfragen jetzt zügig und eindeutig zu klären. Zudem fehlen bislang belastbare Zahlen darüber, wer die Aktivrente tatsächlich nutzt und ob sie Fachkräfte im Betrieb hält oder vor allem Mitnahmeeffekte erzeugt. Die nach zwei Jahren vorgesehene Evaluation muss alle Gewerkschaften, Sozialverbände und maßgeblichen gesellschaftlichen Gruppen verbindlich einbeziehen. Nur das wird die gesellschaftliche Akzeptanz auf Dauer sichern, außerdem müssen die Ergebnisse offengelegt werden.”, erklärt der Bundesvorsitzende des CGB Henning Röders.
Der CGB wird die Umsetzung der Aktivrente weiter kritisch begleiten und die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Politik mit Nachdruck vertreten.
Gedruckt am 05.10.2026 23:52.