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CGB: Bundesjustizministerin soll Entschädigungsansprüche für Patienten bei unzumutbaren Wartezeiten in Arztpraxen prüfen

Die Justizministerkonferenz hat Anfang Juni die Bundesjustizministerin aufgefordert zu prüfen, inwieweit Ausfallhonorare für nicht wahrgenommene Arzttermine gesetzlich geregelt werden sollten. Sollte die Bundesjustizministerin dieser Aufforderung nachkommen, so erwartet der CGB, dass auch Entschädigungsansprüche für Patienten bei langen Wartezeiten trotz festen Sprechstundentermins geprüft werden. Lange Wartezeiten bei Ärzten kosten Patienten ebenso Zeit und Geld wie Ärzten die mit Patienten vereinbarten aber von diesen nicht wahrgenommenen Termine.
Der CGB geht davon aus, dass lange Wartezeiten mehrheitlich schlechter Praxisorganisation geschuldet sind und weniger Notfallpatienten, die aus medizinischen Gründen vorrangig behandelt werden müssen. Das von der Ärzteschaft und ihren Verbänden für Ausfallhonorare vorgebrachte Argument, dass am wirkungsvollsten über den Geldbeutel der Nichtwahrnehmung von Terminen entgegengewirkt werden könne, kann mit gleicher Berechtigung auch für die Sinnhaftigkeit von Entschädigungsansprüchen für Patienten herangezogen werden.
Ob sich Steuerungsfunktionen tatsächlich am wirkungsvollsten über den Geldbeutel erzielen lassen, erscheint dem CGB alllerdings zumindest mit Blick auf die Deutsche Bahn fraglich, wo die Verpflichtung zu Entschädigungszahlungen die Pünktlichkeit bislang nicht erhöht hat. 2024 musste das Unternehmen an Reisende 196,8 Mio. Euro an Entschädigungen für Zugverspätungen leisten weil die Fernzüge so unpünktlich waren wie seit 21 Jahren nicht. Und die Verspätungen haben auch in diesem Jahr nicht abgenommen, sondern im Juni mit einer Pünktlichkeitsquote von gerade 57,8 Prozent einen neuen Höchststand erreicht.
Politik und Gesetzgeber sollten es sich daher gut überlegen, ob sie sich die Forderungen aus der Ärzteschaft nach einer gesetzlichen Regelung für Ausfallhonorare zu eigen macht und gewohnt bürokratisch löst.
Gedruckt am 08.07.2025 0:34.