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CGPT: „Wir sehen uns vor Gericht!“

…diesen Satz hört man sehr oft dann, wenn ein Konflikt eskaliert. Normalerweise versucht man als aktiver Gewerkschaftler oder Betriebsrat für Kolleginnen und Kollegen diese Eskalation zu vermeiden. Dies gelingt sehr oft durch moderierte Gespräche unserer Ansprechpartner mit Vorgesetzten. Meist werden Unstimmigkeiten geklärt und gemeinsam Ziele und Wege verabredet.

Leider war dies bei einem aktuellen Fall in einem großen Betrieb der KEP-Branche im Rhein-Main-Gebiet nicht möglich. Ein CGPT-Mitglied arbeitete seit längerer Zeit mit einer faktisch höheren Wochenarbeitszeit. Der Anstellungsvertrag war auf 25 Wochenstunden abgeschlossen. Der reale Einsatz fand jedoch mehrfach und über längere, zusammenhängende Zeiträume auf 30 bzw. 35 Stunden statt. Der berechtigte Wunsch nach einer dauerhaften Anhebung der WAZ wurde jedoch trotz mehrfacher Ansprache von Vorgesetzten nicht realisiert. Auch der Betriebsrat, an den sich der Kollege wandte, erreichte keine unbefristete, vertragliche Anpassung.

Nun wurde die CGPT eingeschaltet und der Rechtschutzanspruch geprüft und zugesagt. Nach mehrmaligem erfolglosem Versuch von Seiten des Rechtsbeistandes mit der Arbeitgeberseite das Ziel ohne gerichtliche Auseinandersetzung zu erreichen, wurde dann doch der Schritt einer Klage beim Arbeitsgericht in Frankfurt/Main gegangen.

Hier kam es dann zu einem sogenannten Gütetermin, bei dem das Gericht versuchte, die beiden Seiten zu einer gütlichen Einigung zu bewegen. Und nach ausgiebiger Diskussion mit beiden Parteien wurde dann eine Vereinbarung geschlossen, die nun endlich das Ziel einer unbefristeten Wochenarbeitszeiterhöhung fixiert.

Eine direkte Lösung ohne Gericht hätte Zeit, Geld und Nerven auf allen Seiten geschont.

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Gedruckt am 04.12.2024 21:44.