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CGB fordert: Teilzeitausbildung stärker bekannt machen und fördern

Die Wirtschaft in Bremen und Niedersachsen wie auch in den übrigen Bundesländern klagt über einen zunehmenden Fachkräftemangel. Es sollte daher in ihrem ureigenen Interesse liegen, ihre Aus- und Weiterbildungsanstrengungen zu intensivieren. Da passt es nicht ins Bild, wenn die Möglichkeit der Ausbildung in Teilzeitbislang kaum genutzt wird. Für das Berichtsjahr 2022 wurden bundesweit lediglich 2235 Ausbildungsverträgeim dualen System als Teilzeitausbildung gemeldet. Das entsprach einem Anteil von gerade 0,5 Prozent an allen neu abgeschlossenen dualen Ausbildungsverträgen. Differenziert man nach Geschlechtern sieht es bei den männlichen Auszubildenden noch düsterer aus. Nur 0,1 Prozent von ihnen entschieden sich für eine Teilzeitausbildung. Dabei eröffnet eine Teilzeit-Berufsausbildung insbesondere Personen, die sich aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen nicht in der Lage sehen, eine Vollzeit-Berufsausbildung zu absolvieren, die Möglichkeit, dennoch einen Berufsabschluss zu erwerben.

Seit der letzten Novellierung des Berufsbildungsgesetzes bedarf es dazu nicht einmal mehr besonderer Voraussetzungen, d.h. jeder hat die Möglichkeit, einen dualen Teilzeit-Ausbildungsvertrag abzuschließen. Auch für kleine Betriebe ist die Teilzeit-Berufsausbildung deshalb interessant, da sie die monatlichen Ausbildungskosten verringert und auch Betrieben eine Ausbildungsbeteiligung ermöglicht, die die bei Vollzeit-Ausbildungsverträgen fälligen Ausbildungsvergütungen nicht leisten können. Für Personen ohne ausreichende Deutschkenntnisse wie z.B. viele Migranten, oder Personen mit Lernproblemen verschafft die Teilzeit-Berufsausbildung zusätzliche Freiräume für den Erwerb ausreichender Deutschkenntnisse oder für mehr Zeit für die Prüfungsvorbereitung. Ähnliches gilt für Personen, die aufgrund familiärer Verpflichtungen nicht die Zeit für eine Ausbildung in Vollzeit aufbringen können. Eine Teilzeitausbildung bedeutet nicht in jedem Fall eine Verlängerung der Ausbildungsdauer. Die im Berufsbildungsgesetz vorgesehenen Möglichkeiten einer Verkürzung der Ausbildung aufgrund schulischer Vorbildung, beruflicher Vorkenntnisse oder überdurchschnittlicher Leistungen können auch bei Teilzeitausbildung genutzt werden.

Auch am Geld muss die Aufnahme einer Teilzeitausbildung nicht scheitern. Für den Fall, dass die Ausbildungsvergütung nicht für den Lebensunterhalt reicht, kann bei der Bundesagentur für Arbeit eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragt werden.

Angesichts der Probleme vieler Betriebe, angebotene Ausbildungsstellen auch zu besetzen, ist es für den CGB unverständlich, dass nicht mehr Betriebe auch Teilzeitausbildung anbieten. Vielen ist das Angebot vielleicht zu wenig bekannt oder sie wissen nicht um die Voraussetzungen. Der CGB appelliert daher an die berufsständischen Kammern, die Wirtschaftsverbände, die Schulen und die Politik, verstärkt über die Möglichkeit der Teilzeitausbildung zu informieren.

Der CGB verweist darauf, dass laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit in Bremen und Niedersachsen wie auch im Bund die Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze im Juni die der unvermittelten Ausbildungsplatzbewerber deutlich überstieg. Im Lande Bremen gab es für 1742 unversorgte Ausbildungsplatzbewerber noch 2138 unbesetzte Ausbildungsstellen und in Niedersachsen für 16.680 unversorgte Bewerber 23.584 offene Ausbildungsstellen. Bundesweit waren im Juni noch 235.320 Ausbildungsplätze unbesetzt und 153.930 Aus bildungsplatzbewerber unversorgt. Eine stärkere Nutzung der Möglichkeit der Teilzeitausbildung könnte nach Auffassung des CGB dazu beitragen, mehr Ausbildungswilligen zu einem Ausbildungsplatz zu verhelfen und damit die Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze zu verringern.

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Gedruckt am 05.10.2024 10:36.