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CGB Bremen kritisiert: Bislang kein Abruf der Bundesfinanzhilfen 2023 für den sozialen Wohnungsbau im Land Bremen

Wie aus der Antwort des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 14.03.24 auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervorgeht, gehört Bremen zu den fünf Bundesländern, für die zum 31.12.23 noch kein Mittelabfluss aus den für das Programmjahr 2023 für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehenden Bundesfinanzhilfen zu ver­zeichnen war. Es geht dabei um bisher zugewiesene Mittel in Höhe von 3.576.712,50 Euro. Zum Ver­gleich: Die dem Land Niedersachsen bislang zugewiesenen 35.232.487,50 Euro sind bereits vollständig abgeflossen und damit in Anspruch genommen. Gleiches gilt auch für Hamburg sowie für Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreichstes Bundesland. 

Der CGB warnt davor, die Bundeshilfen für den sozialen Wohnungsbau verfallen zu lassen oder nicht in voller Höhe in Anspruch zu nehmen. In Bremen fehlen mindestens 10.000 Sozialwohnun­gen. Von den eigentlich bis Anfang 2023 zur Verfügung stehenden 8000 Sozialwohnungen war das Land 2022 mit einem Zuwachs von 233 und einem Bestand von 6200 Sozialwohnungen zum Jahresende noch meilenweit entfernt. Die entsprechenden Zahlen für 2023 sollen Ende des Mo­nats vorliegen.

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Gedruckt am 03.07.2024 3:28.