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GTL: Verkehrssicherheit hat Vorrang

Bedenkliche Post hat uns erreicht 

Verehrte Leser und Leserinnen, 

in der letzten Zeit erhielten wir unter anderem immer wieder Hinweise von unseren Mitgliedern, aber auch von anderen aktiven Fahrern, dass auffallend oft Kraftfahrzeuge, die nach StVZO mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein müssen, mit erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen auffällig geworden sind. 

Uns wundert es natürlich nicht, ebenso wenig wie euch als Profis. Das Phänomen konnte man nämlich stets dann feststellen, wenn man selbst von schweren Nutzfahrzeugen (oder auch Busfahrzeugen)  überholt wurde und sie dann in den Messbereich des eigenen Abstandsradars hineinfuhren. Man teilte uns bei LKW gesehene Geschwindigkeiten von bis zu 99 km/h (erlaubt sind max. 80 km/h bis Gesamtmasse von 7,5 t) und bei Reisebussen von 128 km/h (erlaubt sind max. 100 km/h) mit. Ihr als Profis kennt das ja mit der Geschwindigkeitsanzeige beim Abstandsradar, bei dem man jederzeit die Geschwindigkeit des überholenden Fahrzeugs ablesen kann! 

Für uns als Fachgewerkschaft ist dieses „Phänomen“ also nicht unbekannt. Wie auf unserer Internetseite nachzulesen ist, haben wir als Fachgewerkschaft in Brüssel die richtigen Ansprechpartner gefunden, um unsere Themen zu adressieren. Wir können feststellen, dass wir auf europäischer Ebene auf offene Türen und Ohren gestoßen sind. Besonderer Dank geht hier an die Kollegen des europäischen Gewerkschaftsdachverbandes, der CESI, Herrn Klaus Heeger und Herrn Hendrick Meerkamp, die uns in Brüssel vor Ort in allen Belangen unterstützen! 

Der Bundesvorsitzende Ralf Vüllings steht selbst aktiv einem entsprechenden Fachausschuss bei und ist bestrebt, unsere Forderungen an Industrie und Innenpolitik (Polizeikontrollen) zum Wohle aller Beteiligten zu einem guten Endergebnis zu bringen.

Dazu gehört, dass in Zukunft ein stärkerer Fokus auf das Thema Manipulation an Kontrollgeräten und deren Aufdeckung gelegt wird, aber auch ein schärferes Eingreifen der Polizei sowie gegebenenfalls schärfere Gesetze (etwa wie in Belgien). Denn: Manipulationen richten sich nicht nur gegen gesetzestreue Unternehmen, sondern gehen auch zu Lasten der Verkehrssicherheit und vor allem der Gesundheit und der Fahrtüchtigkeit von uns Fahrern. 

Schaut euch daher einmal genau die entsprechenden Richtlinien 2003/26/EG sowie 2010/47/EU der Kommission zur technischen Unterwegskontrolle von Nutzfahrzeugen an. Sie ist unter anderem Grundlage für unsere umfangreichen Eingaben und Forderungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. 

Warum der Einsatz der GTL der Fachgewerkschaft so notwendig ist, zeigt aber auch die Skala der Verantwortlichkeiten bei einer Manipulation der Geschwindigkeitsbegrenzer auf.

Das ist zum einen der Fahrzeugeigentümer, der in der Haftung steht, aber im Besonderen auch der Fahrer eines manipulierten Fahrzeuges!  Dieser haftet nämlich zum einen bei einer gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung und zum anderen nach einem Unfall, wenn bei der folgenden Untersuchung eine stattgefundene Manipulation zu Tage tritt. 

Wir werden im Interesse der Verkehrssicherheit und der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, aber vor allem in eurem persönlichen Interesse weiter hart an einem guten Endergebnis arbeiten! 

Wir hoffen euch aufgezeigt zu haben, dass die Fachgewerkschaft GTL für euch ein starker Partner ist und auch bleiben wird.

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Gedruckt am 25.04.2024 14:53.