Pressemitteilungen

CGM: Rasche Regelung der allgemeinen Arbeitszeiterfassung

Nach dem Bundesarbeitsgerichtsurteil zur allgemeinen Arbeitszeiterfassung ist nun die Politik gefordert. CGM-Bundesvorsitzende Reiner Jahns drängt auf eine rasche Umsetzung der Anforderungen des EuGH-Urteils von 2019. Am 19. September 2022 stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) per Urteil die Pflicht der Arbeitgeber zur Erfassung der allgemeinen Arbeitszeit fest. Das ist keine Überraschung, der EuGH hatte diese Pflicht schon am 14. Mai 2019 durch ein Urteil zur Arbeitszeitrichtlinie der EU festgestellt. Die Pflicht galt also schon seit 2003 mit Verabschiedung der entsprechenden EU-Richtlinie. Da deren Umsetzungsfristen längst abgelaufen sind, galt die Arbeitszeitrichtlinie in der Auslegung durch das EuGH-Urteil seitdem in Deutschland unmittelbar. Die CGM begrüßt das BAG-Urteil, kritisiert zugleich aber die lange Untätigkeit in Deutschland. So stellt der CGM-Bundesvorsitzende Reiner Jahns fest: „Die allgemeine Arbeitszeiterfassung muss sein! Das dürfte nun nach dem wegweisenden Urteil aus Erfurt auch selbst dem letzten Kritiker klar sein. Weitere Untätigkeit der Politik wird die Lage nicht verbessern.“

Auch wenn die Umsetzung nicht leicht sein wird, so ist sie drängend und darf laut dem Bundesvorsitzende der CGM nicht weiter aufgeschoben werden. „Dass die Umsetzung nicht einfach sein wird, dürfte klar sein. Man kann Arbeitszeit in der Praxis nur schwer zu 100 % erfassen. Das wird auch bei der anstehenden Regelung der allgemeinen Arbeitszeiterfassung zu berücksichtigen sein. Die Einordung unter den Arbeitsschutz macht aber deutlich, worum es den Richtern am EuGH und BAG geht, um Arbeits- und letztlich um Gesundheitsschutz.“ Das Problem von Arbeitszeit und Arbeitsschutz wird immer drängender. Die zunehmende Entgrenzung der Arbeit - durch moderne Arbeitsformen beschleunigt - schreitet immer weiter voran. Jahns fordert daher: „Es muss dringend regelnd eingegriffen werden. Die Gesundheit von Arbeitnehmern muss hier geschützt werden. Für unsere eigenen Mitarbeiter haben wir Mitte 2020 bewusst die Anforderungen des EuGH umgesetzt. Wir haben ein Programm zur Arbeitszeiterfassung eingeführt, welches die Anforderungen des EuGH-Urteils erfüllt.“

Die Christliche Gewerkschaft Metall begrüßt das klarstellende Urteil des BAG und fordert, dass die Politik nun zügig mit einer gesetzlichen Regelung für weitere Klarheit sorgen möge. „Die tatsächliche Arbeitszeit ist festzuhalten, entsprechend den Grundsätzen des EuGH-Urteils von 2019. Die CGM fordert daher von der Bundesregierung eine rasche gesetzliche Klarstellung über die Pflichten, die sich aus dem EuGH-Urteil ergeben.“, so der CGM-Bundesvorsitzende.

Zurück


Gedruckt am 20.04.2024 8:07.