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CGB gegen für 2035 geplantes Verkaufsverbot für Neuwagen mit Verbrennungsmotoren

Der CGB-Hauptausschuss lehnt das von der EU für 2035 vorgesehene Verkaufsverbot für Neuwagen mit Verbrennungsmotoren ab. Er fordert die Bundesregierung auf, entsprechende Rechtsvorschriften der EU die Zustimmung zu verweigern.

Auch wenn in Deutschland die gewünschte Umstellung auf die E-Mobilität gelingen sollte, woran der CGB-Hauptausschuss insbesondere aufgrund der fehlenden Lade-Infrastruktur zweifelt, ist davon auszugehen, dass in weiten Teilen der Welt Pkw`s mit Verbrennungsmotoren noch lange Jahre weiter vorherrschend bleiben werden. Den damit verbundenen Marktchancen für die deutsche Automobilindustrie ist Rechnung zu tragen. Ein Verbot von Pkw`s mit Verbrennungsmotoren würde nach Auffassung des CGB darüber hinaus auch das Aus für die Option auf die Nutzung synthetischer Kraftstoffe bedeuten.

Eine Zustimmung der Bundesregierung zu dem von der EU geplanten Verkaufsverbot von Neuwagen mit Verbrennungsmotoren würde die Zukunft der deutschen Automobilindustrie mit ihren vielfach auf dem Weltmarkt führenden Zulieferbetrieben gefährden und zur Vernichtung hunderttausender Arbeitsplätze führen.

Der CGB-Hauptausschuss verweist in diesem Zusammenhang auf das Schicksal der Photovoltaik-Industrie in Deutschland, die ebenfalls eine führende Rolle auf dem Weltmarkt eingenommen hat und heute - nach politischen Fehlentscheidungen - ihre Position an China verloren hat und hierzulande nur noch von untergeordneter Bedeutung ist.

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Gedruckt am 28.03.2024 16:19.