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CGB bei Anhörung zum Besoldungs- und Versorgungsgesetz dabei

Am 18 März 2021 ging es bei einem als Videokonferenz durchgeführten Beteiligungsgespräch zum Besoldungs- und Versorgungsetz um die Anhebung der Gehälter und Pensionen der Bundesbeamten. Der CGB war durch seinen stellvertretenden Bundesvorsitzenden Ulrich Bösl vertreten. In diesem Referentenentwurf, der noch von der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bundesrat weitergeleitet werden muss, geht es im Wesentlichen nur noch um die Besloldungsanpassung und um die Anhebung einiger weniger Zulagen im Bereich des Bundeswehr-Sanitätsdienstes.

Die Besoldung und Versorgung wird zum

1 April 2021 um 1,2% und zum

1 April 2022 um 1,8 % steigen.

Die Anhebung für 2021 wird um 0,2 % verringert. Dieser Betrag wird in die Versorgungsrücklage geführt.

Verärgert waren alle Gewerkschaftsvertreter darüber, dass der ursprüngliche Entwurf, der noch einige andere Regelungen vorsah, zurückgezogen und durch einen recht schmalen Entwurf ersetzt wurde. Ursprünglich war vorgesehen, dass einige Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentation im Gesetzesverfahren umgesetzt werden sollten. Dies scheiterte an der starren Haltung des Bundesfinanzministeriums und ist besonders ein Nachteil für die unteren Besoldungsgruppen. Bundesfinanzminister Scholz wurde dafür kritisiert, hier bei den Bedinsteten zu sparen. Froh war man hingegen darüber, dass das Bundesinnenministerium wenigsten dafür sorgt, die Besoldungs- und Versorgungsanpassung zügig um zu setzen.

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Gedruckt am 25.04.2024 14:53.