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DHV: Harter Lockdown: Politik muss bis zum Ende der Pandemie gesetzliche Vorgaben zum Homeoffice an die Realität anpassen!

Die DHV appelliert an die Bundesregierung und an die Länder, bei dem Beschluss über einen verschärften Lockdown die gesetzlichen Vorschriften zur Homeofficearbeit zumindest für die Dauer der Pandemie von bürokratischen Hemmnissen zu befreien und die geplanten Verbesserungen beim gesetzlichen Unfallversicherungsschutz schnellstmöglich umzusetzen! Die Unternehmen sind gefordert, unter den Pandemiebedingungen Homeofficearbeit zu ermöglichen!

Die Homeofficearbeit unter Pandemiebedingungen sollte im Einvernehmen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern erfolgen, weil es dem beiderseitigen Interesse entspricht. Derzeit bewegen sich viele Beschäftigte und Unternehmen mit der praktizierten Homeofficearbeit in einer rechtlichen Grauzone. Es geschehen zahlreiche Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen, die zwar nicht sanktioniert werden, weil Homeoffice von der Politik, von den Beschäftigten und von den Unternehmen in dieser außergewöhnlichen Pandemiesituation ausdrücklich erwünscht ist, die aber im Falle einer Ahndung von Verstößen durchaus Konfliktpotential bieten könnten! Das gilt auch hinsichtlich des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes: Das Bringen und Abholen der Kinder zur/von der Kita/Schule sind derzeit nicht gesetzlich unfallversichert. Sogar Unfälle auf dem Gang zur Toilette und zur Küche sind derzeit nicht abgesichert. Die Bundesregierung hat diese Lücke erkannt und will mit dem beabsichtigten Gesetz für diese Fälle den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zur Anwendung bringen.

Die DHV fordert die Politik auf, schnellstmöglich die bestehenden gesetzlichen Regelungen für die Arbeit im Homeoffice auf den Prüfstand zu stellen! Schnellstmöglich, d.h. in den nächsten Tagen müssen die vorgesehenen Verbesserungen beim gesetzlichen Unfallschutz beschlossen werden! Ebenso ist erforderlich, für die Zeit der Pandemie, d.h. bis Mitte des Jahres, die zum Teil strikten Anforderungen des Arbeitsschutzrechts so zu gestalten, dass Homeofficearbeit unter Pandemiebedingungen möglichst schnell und unbürokratisch realisiert werden kann und nicht in einer rechtlichen Grauzone stattfindet!

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Gedruckt am 19.04.2024 10:47.