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CGPT und CGB informieren über Verbesserungen für Beamtinnen und Beamte im Jahre 2021

Die Bundesregierung hat am 16. Dezember 2020 die Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zur Arbeitszeit und Sonderurlaub beschlossen. Die neuen Regelungen treten zum 01.01.2021 Kraft. Schwerpunkte sind: Dem Langzeitkonto kann ein Zeitguthaben von 1.400 Stunden gutgeschrieben werden. Die Maximale an Sparsumme entspricht damit derjenigen aus der Erprobungsphase. Ein Ansparen von Stunden ist künftig über eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit von bis zu 3 Stunden möglich. 

Zudem können Ansprüche auf Dienstbefreiung für bis zu 40 Stunden dienstlich angeordneter oder genehmigter der Mehrheit pro Jahr auf dem Langzeitkonto gutgeschrieben werden. Eine Freistellung ist für einen zusammenhängenden Zeitraum von grundsätzlich höchstens drei Monaten möglich; gleichzeitig wird die Möglichkeit einer darüber hinausgehenden Freistellung im Ausnahmefall eröffnet. 

Unmittelbar vor Eintritt in den Ruhestand ist eine Freistellung von bis zu drei Monaten möglich. Darüber hinaus können die Beschäftigten durch die Verordnung ihrer Reisezeiten bei Dienstreisen besser anrechnen lassen. Derzeit ist dies außerhalb der täglichen Arbeitszeit nur begrenzt möglich. Künftig wird bei Dienstreisen, die über die tägliche Arbeitszeit hinausgehen, ein Freizeitausgleich in Höhe von einem Drittel der nicht anrechenbaren Reisezeiten gewährt. 

Künftig können auch Beamtinnen und Beamte ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 41 auf 40 Stunden ohne Auswirkungen auf die Besoldung verkürzen, wenn sie pflegebedürftige nahe Angehörige in ihrem eigenen oder dem Haushalt der Angehörigen pflegen oder betreuen.

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Gedruckt am 19.04.2024 20:13.