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CGM protestiert entschieden gegen die verfassungswidrige Einschränkung der Koalitionsfreiheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die Entscheidung des LAG Hamburg vom 25.05.2020 zur Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV ist eine nicht hinzunehmende Einschränkung der gewerkschaftlichen Koalitionsfreiheit. Hier soll offensichtlich der Weg hin zu Herrschaft einer Einheitsgewerkschaft vorgezeichnet werden. Die CGM betrachtet das Urteil als ein grundsätzlich falsches und nicht mit unserer Verfassungsordnung in Übereinstimmung stehendes Signal. Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft kommentiert treffend: „Die Entscheidung des Hamburger Landesarbeitsgerichts ist empörend. Sie steht im eklatanten Widerspruch zur grundgesetzlich verbrieften Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie.“

Eine ausführliche Urteilsbegründung steht zwar noch aus und wird dann, wenn sie in einigen Wochen, wenn nicht sogar erst Monaten erfolgen wird, auch von der CGM ausführlich zu würdigen sein. Der Argumentation der mündlichen Urteilsbegründung ist jetzt schon als fehlerhaft entgegen zu halten, dass die DHV keine Tarifhistorie besitzen würde. Die DHV hat im Verfahren den eindeutigen Nachweis geführt, dass sie den im Tarifzuständigkeitsbereich festgelegten Branchen seit den 1950 er-Jahren erfolgreich Tarifverträge abschließt. Die Tragweite dieser Tarifarbeit wurde vom Hamburger Landesarbeitsgericht vollkommen verkannt.

Die DHV hat deshalb bereits unmissverständlich erklärt weitere Rechtsmittel zu ergreifen. Das Urteil ist bisher auch noch nicht rechtskräftig. Die Hamburger Entscheidung stellt einen nicht hinzunehmenden, verfassungswidrigen Eingriff in die vom Grundgesetz in Artikel 9 Abs. 3 geschützte Koalitionsfreiheit dar. Die DHV ist aus diesem Grunde fest entschlossen, Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht einzulegen. Ebenfalls erklärt die DHV unmissverständlich den gesamten gerichtlichen Instanzenweg beschreiten zu wollen. Sie hat angekündigt, notfalls auch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen. Die CGM wie auch alle anderen im CGB zusammengeschlossenen Schwestergewerkschaften versichern der DHV ihre uneingeschränkte Solidarität.

Die CGM kündigt, zusammen mit allen im CGB vereinigten Gewerkschaften, dem gewerkschaftlichen Mitbewerber im DGB ihren entschiedenen Widerstand an: Wir werden jetzt weder uns noch unsere tarifpolitischen Leistungen verstecken! Wir werden unverdrossen unsere Arbeit auf Betriebs-, Landes- und Bundesebene fortführen. Und genau das Gleiche wird auch unsere Schwestergewerkschaft DHV tun. Wir werden alles in unserer Macht Stehende unternehmen, damit die die gewerkschaftliche Koalitionsfreiheit auch im Deutschland des 21. Jahrhundert bestehen bleibt!

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Gedruckt am 16.04.2024 8:50.