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CGM/GÖD: Aufstockung des Kurzarbeitergeldes zwingend notwendig

Die CGM und GÖD schließen sich an die die Forderung der DHV an und fordert die Bundesregierung auf, das Kurzarbeitergeld in den unteren Einkommen so auszugestalten, dass der Nettolohn, der mit einem Mindestlohn von 9,35 € brutto in der Stunde verdient wird, nicht unterschritten wird! Darüber hinaus ist bis zu einem Stunde nlohn von 15,00 € das Kurzarbeitergeld auf 80 % des Nettolohns zur Absicherung aller betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzustocken!

In wirtschaftlichen Krisen zeiten können Firmen Kurzarbeit beantragen. Für die betroffenen Mitarbeiter/innen bedeutet das, dass sie während dieser Zeit Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit beziehen. Das gesetzliche Kurzarbeitergeld beträgt gemäß §§ 95 ff. SGB III momentan 60 Prozent vom Nettoarbeitsentgelt. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte müssen jetzt in der Corona Krise deutliche Abstriche bei ihrem Einkommen hinnehmen. Ein Kurzarbeitergeld von 60 Prozent ist für viele Arbeitnehmer/innen zu gering. Plötzlich 40 Prozent weniger Lohn oder Gehalt zu bekommen bedeutet für viele Betroffene, dass sie Miet und Lebenshaltungskosten nur noch schwer aufbringen können.

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Gedruckt am 28.03.2024 20:02.