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Kurzarbeit erlangt neue Bedeutung!

Dem Kurzarbeitergeld kommt angesichts des Coronavirus wieder eine wichtige Funktion zu. Der CGB-Bundesvorsitzende Adalbert Ewen weist dazu darauf hin: “Es ist richtig, wenn das Bundesarbeitsministerium darauf verweist,  daß man die Auswirkungen auf die Firmensituationen bezüglich Produktions- und Absatzverläufen aufmerksam hinsichtlich etwaiger Änderungen der Regelungen zum Kurzarbeitergeld beobachtet. Der CGB hält aber ein zögerliches und längeres Zuwarten auch bis zu einem Kabinettsbeschluss zum “Arbeit-von-morgen-Gesetz“ für schädlich und fordert ein rascheres gesetzgeberisches Handeln.

Kurzfristige Liquiditätsprobleme von Unternehmen sollten nach wie vor von Banken aufgefangen werden. Betriebliche Vereinbarungen zur Krisenbewältigung und die Nutzung von Arbeitszeitkontenregelungen verdienen sicher Priorität. Da die Corona-Epedemie eine Mischung aus Angebots-und  Nachfrageschock im Gegensatz zur zurückliegenden Finanzkrise darstellt, müssen systemrelevante länger anhaltende Probleme angesichts einer außerordentlich stark globalisierten Wirtschaft erwartet werden. Der Ruf nach Kurzarbeitererleichterungen ist daher gerechtfertigt.

Der CGB teilt die Auffassung beispielsweise von Gesamtmetall, daß die BA nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in betroffenen Betrieben nicht nur Kurzarbeitergeld gewähren,sondern den Arbeitgebern auch den Sozialauwand und nicht erst ab dem siebten Monat, wie in der Wirtschafts-und Finanzkrise geschehen, erstatten soll.“

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Gedruckt am 20.04.2024 8:52.