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Spende und Zustimmung gehören zusammen Der VkdL begrüßt die Zustimmungslösung beim Thema Organspende

Worüber lange und zurecht diskutiert wurde, hat nun ein gutes Ergebnis gefunden: Die Organspende bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Spenderin bzw. des Spenders und wird nicht – wie in dem von Jens Spahn (CDU) vorgelegten Vorschlag – als Normalfall gesetzt, der nur mit Widerspruch umzukehren wäre (doppelte Widerspruchslösung). Damit hatten sich gestern 432 Abgeordnete des Deutschen Bundestages für den von Grünenchefin Annalena Baerbock und Linkenchefin Katja Kipping eingebrachten Gesetzentwurf entschieden.

Der VkdL hält dieses Ergebnis für eine weise Entscheidung, um die lange gerungen wurde. „Das Recht auf Leben und die Selbstbestimmung darüber dürfen nicht unter der Verfügungsgewalt eines Staates, einer Regierung oder Einzelner stehen. Die Bereitschaft zur Organspende braucht aus psychologischen und pädagogischen Gründen die Freiwilligkeit. Kein Mensch lässt sich zum Guten zwingen. Das wissen wir aus der Religion. Nächstenliebe und Freiheit gehören zusammen“, so Bundesvorsitzende Roswitha Fischer.

Die ausgiebige Debatte hat die Bürgerinnen und Bürger sensibilisiert und die Dringlichkeit des Themas in der Öffentlichkeit deutlich gemacht. Der VkdL hofft, dass mit der Einführung eines Online-Registers und der regelmäßigen Abfrage zur Organspende jeder Einzelne die Chance nutzt, sein Gewissen zu befragen und konsequent danach zu handeln. Wer dann spendet, spendet aus freiem Herzen!

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Gedruckt am 16.04.2024 8:50.