Die CGM und GÖD schließen sich an die die Forderung der DHV an und fordert die Bundesregierung auf, das Kurzarbeitergeld in den unteren Einkommen so auszugestalten, dass der Nettolohn, der mit einem Mindestlohn von 9,35 € brutto in der Stunde verdient wird, nicht unterschritten wird! Darüber hinaus ist bis zu einem Stunde nlohn von 15,00 € das Kurzarbeitergeld auf 80 % des Nettolohns zur......