Und so ging es los mit den Problemen aus Sicht der Arbeitnehmer! Alle Fahrer eines Unternehmens, die diesen so verantwortungsvollen Beruf ausüben müssen nach dem BKrFQG sowie des europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), an denen die bei der Arbeitgeberin beschäftigten Berufskraftfahrer teilnehmen. Und natürlich wissen wir alle, dass diese Schulungen erforderlich sind, um die für die Ausübung unseres Berufes notwendigen Qualifikationen zu erhalten. In diesem zugrunde liegenden Fall, erinnerte der Arbeitgeber sein Fahrpersonal jeweils vor Ablauf der für diese maßgeblichen Fristen an die vorgeschriebenen Weiterbildungen und schlug ihnen mögliche Schulungsmaßnahmen und Termine vor......