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CGM begrüßt den gemeinsamen Vorstoß zur gesetzlichen Mindest-ausbildungsvergütung und fordert zugleich die langfristige Einbeziehung aller deutschen Sozialpartner in einer ständigen Kommission

Spitzenvertreter der deutschen Sozialpartner haben der Bundesregierung jüngst einen gemeinsamen Vorschlag für eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung unterbreitet. Ab 2020 sollen Azubis demnach mindestens 515 Euro im ersten, 615 Euro im zweiten und 715 Euro im dritten Ausbildungsjahr bekommen. Ausnahmen davon soll es nur geben, wenn eine geringere Ausbildungsvergütung in einem eigenen Tarifvertrag geregelt ist.

Adalbert Ewen, Bundesvorsitzender der Christlichen Gewerkschaft Metall, kommentiert:

„Als Gewerkschaft begrüßen wir diesen Vorstoß grundsätzlich. Darüber hinaus fordern wir jedoch eine stärkere langfristige Beteiligung der Sozialpartner. Insbesondere sollten alle gewerkschaftlichen Dachverbände in einer - politisch unabhängigen - ständigen beratenden Kommission vertreten sein. Diese könnte, nach dem Vorbild der Mindestlohnkommission, eine qualifizierte Einschätzung zur angemessenen Höhe der künftigen gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung vornehmen.

Bei der regelmäßigen Anpassung des Mindestlohns orientieren sich die beteiligten Sozialpartner nachlaufend an der allgemeinen Tariflohnentwicklung. Es geht bei ihrer Empfehlung an die Politik darum, den Schutz der Arbeitnehmer und faire wirtschaftliche Rahmenbedingungen sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Auf ihr Fachwissen sollte die Bundesregierung auch hier nicht verzichten.

Abgesehen davon liegen die Tarifverträge der CGM bei den Ausbildungsvergütungen schon heute in den meisten Tarifbereichen über dem geforderten Mindestniveau.“

Nur eine adäquate und gerechte Entlohnung von Ausbildungsberufen macht die betriebliche Ausbildung gegenüber einem Studium wieder attraktiver. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung des akuten Fachkräftemangels im Handwerk und in der Industrie!

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Gedruckt am 19.04.2024 7:27.