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CGB: „Das Nein der Bundeskanzlerin zur Entlastung der Betriebsrentner ist inakzeptabel und sozial ungerecht.“

Die ablehnende Haltung der Bundeskanzlerin zur Entlastung der Betriebsrentner bei der Doppelverbeitragung verstößt gegen jede politische Vernunft. Der CGB hat kein Verständnis für dieses Veto und ist ungehalten über die fortgesetzte Untätigkeit bei diesem sozialen Missstand.

Seit 2004 müssen Rentnerinnen und Rentner auf Bezüge aus der betrieblichen Altersversorgung den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil zahlen. Damals steckten die gesetzlichen Krankenkassen in einer finanziellen Notlage und benötigten Unterstützung, heute sind sie weitgehend stabilisiert.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) legte nun einen Gesetzesentwurf vor, der eine Rückkehr zum ursprünglichen halben Beitragssatz für Betriebsrentner beinhaltete. Die Regelung sollte für die Zukunft gelten, sie wird von der Bundeskanzlerin Angela Merkel derzeit jedoch leider abgelehnt.
Adalbert Ewen, Bundesvorsitzender des CGB, kommentiert:

„Die Bundesregierung selbst und fast alle relevanten politischen Parteien wollen das bestehende Rentenniveau absichern. Die betriebliche Altersvorsorge ist dabei ein wichtiger Baustein. Die Niedrigzinspolitik der EZB gefährdet aber diese wichtige Säule der Altersabsicherung. Die Bundesregierung muss mit Maßnahmen gegensteuern, die über das Betriebsrentenstärkungsgesetz hinausgehen. Dazu gehört der Gesetzesvorschlag des Bundesgesundheitsministers. Die Doppelverbeitragung, das heißt die Zahlung von Sozialbeiträgen sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase, ist nicht zu rechtfertigen. Schon aus systematischen Gründen muss dieser Missstand ein Ende haben. Die durch eine solche Gesetzesänderung entstehenden Beitragsausfälle in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen anderweitig kompensiert werden, z.B. durch einen höheren Steuerzuschuss.

Eine Neuregelung muss auch für die Fälle der beitragsfreien Entgeltumwandlung und der verpflichtenden Weitergabe einer Sozialversicherungsersparnis der Arbeitgeber gelten. Sie darf nicht mehr lediglich zu einer zeitlichen Verschiebung der Belastung für die Beitragszahler führen und eine etwaige Förderung der Betriebsrente muss aus Steuermitteln finanziert werden. Ansonsten wären die fortwährend vorgetragenen Absichtserklärungen zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung als einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe doch nur reine politische Lippenbekenntnisse gewesen.“

Nur eine sozial gerechte beitragsrechtliche Behandlung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lässt die betriebliche Altersversorgung attraktiver werden!

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Gedruckt am 29.03.2024 14:26.