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CGB Bremen erwartet vom Senat mehr Respekt vor Tarifautonomie Kritik an geplantem Alleingang bei Mindestlohn

Vor mehr als 70 Jahren haben die Bremer Bürger in einem Referendum entschieden, die paritätische Mitbestimmung in ihrer Landesverfassung zu verankern. Zur Erinnerung an dieses Ereignis findet am 27.11.18 im Bremer Rathaus ein Senatsempfang für Betriebs- und Personalräte sowie gewerkschaftliche Funktionsträger statt.

Der CGB nimmt den Empfang zum Anlass, um von Senat und Politik mehr Respekt vor der Tarifautonomie einzufordern. Er kritisiert den geplanten Alleingang Bremens beim Mindestlohn und lehnt den von der SPD-Bürgerschaftsfraktion eingebrachten Gesetzentwurf ab, der eine Anhebung des Landesmindestlohns auf 10,93 Euro vorsieht.

CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph: „Die christlichen Gewerkschaften haben für die Einführung eines bundesweiten Mindestlohns gestritten und dafür gekämpft, dass der Mindestlohn ohne eine Vielzahl von branchen- und landesspezifischer Ausnahmeregelungen Gesetz wurde. Ziel war eine allgemeine und einheitliche Lohnuntergrenze, deren Höhe nach einmaliger Festlegung durch den Gesetzgeber durch eine unabhängige Kommission unter Beteiligung der Tarifpartner bemessen werden sollte.

Der CGB bekennt sich weiterhin zu einem allgemeinen und bundesweit gültigen Mindestlohn und dessen Bemessung durch eine unabhängige Mindestlohnkommission. Regionale Mindestlöhne und politische Einflussnahme auf die Festlegung des Mindestlohnniveaus lehnt der CGB als unzulässigen Eingriff in die Tarifautonomie ab.

Ein unter wahltaktischen Überlegungen politisch festgelegter überhöhter Landesmindestlohn wäre nicht nur ein Affront gegen die Gewerkschaften, sondern könnte sich auch negativ auf die Ausbildungsbereitschaft der Schulabgänger auswirken. Bereits jetzt verlassen jährlich 500 Schülerinnen und Schüler die bremischen Schulen ohne jeglichen Abschluss und mit minimalen Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Wie sollen diese und andere leistungsschwache Schulabgänger zur Aufnahme einer Ausbildung motiviert werden, wenn sie auf dem Arbeitsmarkt als Ungelernte aufgrund eines überhöhten Mindestlohns ein weitaus höheres Einkommen erzielen können als Gleichaltrige, die sich mit einer Ausbildungsvergütung zufrieden geben müssen?“

Der CGB verweist auf den Zusammenhang zwischen tarifvertraglicher Absicherung, dem Vorhandensein einer betrieblichen Interessenvertretung und der Höhe der Entlohnung. Er betrachtet daher mit Sorge die nachlassende Organisationsbereitschaft der Arbeitnehmer und die zunehmende Tarifflucht der Arbeitgeber und fordert weitere Erleichterungen für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen. Ziel der Politik muss es sein, die Tarifautonomie zu stärken, statt sie zu schwächen, wie mit dem Tarifeinheitsgesetz oder der politischen Festlegung des Mindestlohns geschehen. Tarifautonomie ist ein hohes Gut, das aus Sicht des CGB nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden sollte.

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Gedruckt am 18.04.2024 14:23.